Übergewinnsteuer und Nachtragshaushalt im Bremer Parlament

Die Bremer Bürgerschaft befasst sich mit einer Übergewinnsteuer, dem Nachtragshaushalt und der Wohn- und Betreuungsaufsicht.

Politik 23. September 2026, 18:19 Uhr 1 Min. Lesezeit 4 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bremische Bürgerschaft (Archivfoto)
Bremische Bürgerschaft (Archivfoto) | Foto: Jürgen Howaldt / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0 de

Eine mögliche Übergewinnsteuer, der Nachtragshaushalt und die Wohn- und Betreuungsaufsicht gehören am Mittwoch, 23. September, zu den Themen im Bremer Landesparlament. Das geht aus dem Parlamentsticker der SPD-Bürgerschaftsfraktion hervor.

Die Übergewinnsteuer steht demnach im Mittelpunkt einer Aktuellen Stunde. Damit wird eine zeitlich begrenzte Steuer auf außergewöhnlich hohe Unternehmensgewinne bezeichnet. Welche Positionen die Fraktionen in der Debatte vertreten und ob daraus konkrete politische Schritte folgen sollen, nennt die vorliegende Übersicht nicht.

Finanzen und Aufsicht

Auf der Tagesordnung steht außerdem der Nachtragshaushalt. Mit einem solchen Beschluss kann ein bereits verabschiedeter Haushalt nachträglich geändert werden. Angaben zum finanziellen Umfang oder zu den vorgesehenen Anpassungen enthält der Ticker nicht.

Unter dem Themenfeld Soziales führt die SPD-Fraktion zudem die Wohn- und Betreuungsaufsicht auf. Diese kontrolliert Einrichtungen und Wohnformen, in denen Menschen betreut oder gepflegt werden. Welche Änderungen oder parlamentarischen Anträge dazu beraten werden, bleibt in der Meldung offen.

Wahl im Parlament

Als weiteren Punkt nennt die Fraktion eine Wahl im Zusammenhang mit der Landesantidiskriminierungsstelle. Weder eine kandidierende Person noch das genaue Amt werden in der veröffentlichten Themenübersicht angegeben.

Der Ticker nennt damit ausschließlich die Beratungsgegenstände. Informationen zu Abstimmungsergebnissen, Beschlüssen oder konkreten Folgen für Bremen und Bremerhaven liegen darin nicht vor.

Originalquelle

SPD-Fraktion Bremen

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