Bremen kritisiert geplante Einschnitte beim Wohngeld

Der Bundesrat berät am Freitag über Bundeshaushalt, Wohngeld und einen befristeten Tankrabatt. Bremen kündigt Wortmeldungen zu den Finanzplänen an.

Panorama 24. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Der Bundesrat berät am Freitag, 25. September 2026, über mehr als 100 Tagesordnungspunkte. Im Mittelpunkt stehen der Bundeshaushalt 2027, Änderungen beim Wohngeld und ein möglicher befristeter Tankrabatt. Bremen wird durch Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Björn Fecker und Staatsrätin Nancy Böhning vertreten.

Der Haushaltsentwurf des Bundes sieht für 2027 Einnahmen und Ausgaben von jeweils 555,4 Milliarden Euro vor. Das wären rund 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Fecker hat dazu eine Rede im Bundesrat angekündigt.

Kritik am Wohngeld

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die geplante Frühstartrente, eine Reform der Nachrichtendienste, Verbesserungen beim BAföG sowie Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Beim Wohngeld sind Einsparungen vorgesehen. Die regelmäßige Erhöhung soll ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Bremen hatte diese Pläne bereits in den Ausschussberatungen kritisiert.

Tankrabatt bis Jahresende

Kurzfristig könnte sich der Bundesrat auch mit einem Tankrabatt und dem neuen Bundespolizeigesetz befassen. Voraussetzung ist, dass der Bundestag die Vorlagen zuvor beschließt. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll dem Entwurf zufolge vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter sinken. Einschließlich der Umsatzsteuer könnte die Entlastung bis zu 17 Cent pro Liter betragen. Die Bundesregierung beziffert das Gesamtvolumen für Verbraucher und Wirtschaft auf rund 2,5 Milliarden Euro. Bovenschulte will hierzu im Bundesrat sprechen.

Kosten für Schuldnerberatung

Beraten wird zudem ein Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz. Beratungsstellen sollen Entgelte verlangen dürfen, sofern diese Verbraucher nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Über die voraussichtlichen Kosten müssten Ratsuchende vorab informiert werden.

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