KV Bremen warnt vor Fehlanreizen bei ambulanten Operationen

Geplante Änderungen an den Hybrid-DRG könnten Klinikübernachtungen finanziell begünstigen. Die KV Bremen fordert, die einheitliche Vergütung beizubehalten.

Politik 09. Oktober 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 3 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV Bremen) kritisiert Pläne von CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der sogenannten Hybrid-DRG. Nach Ansicht der KV könnten die vorgesehenen Vergütungsregeln dazu führen, dass mehr Patientinnen und Patienten für Eingriffe im Krankenhaus übernachten, obwohl eine ambulante Behandlung medizinisch ausreichen würde.

Hybrid-DRG sind Fallpauschalen für bestimmte Operationen und Eingriffe. Sie wurden 2024 eingeführt und werden grundsätzlich unabhängig davon gezahlt, ob die Behandlung ambulant in einer Praxis oder stationär im Krankenhaus erfolgt.

Umbau ab 2027 geplant

Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Reform der Notfallversorgung sieht vor, das System schrittweise umzubauen. Demnach sollen Eingriffe ohne Übernachtung ab 2027 wieder nach den Regeln der ambulanten Versorgung vergütet werden. Behandlungen mit Übernachtung sollen zunächst weiter über die in der Regel höhere Hybrid-DRG abgerechnet werden können.

Für 2028 ist laut KV Bremen die vollständige Ablösung der Hybrid-DRG durch neue Kurzzeitfallpauschalen vorgesehen. Diese sollen ausschließlich Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Die Pläne befinden sich noch in der parlamentarischen Beratung und sind nicht endgültig beschlossen.

Kritik an ungleicher Vergütung

Die KV befürchtet, dass Krankenhäuser durch die höhere Vergütung einen finanziellen Anreiz erhalten könnten, Patientinnen und Patienten über Nacht aufzunehmen. Stationäre Aufenthalte verursachten üblicherweise höhere Kosten als ambulante Eingriffe. Die möglichen Folgen träfen daher sowohl Versicherte als auch Beitragszahlende.

Die Bremer KV räumt ein, dass am bestehenden System Änderungen nötig seien. Sie fordert jedoch, das Grundprinzip einer gleichen Vergütung für vergleichbare Leistungen beizubehalten und weiterzuentwickeln. Nach ihrer Auffassung widerspricht die geplante Abschaffung zudem dem Koalitionsvertrag, der eine Stärkung sektorenübergreifender Behandlungen und eine Ausweitung der Hybrid-DRG vorsieht.

Originalquelle

KV Bremen

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