Arzthonorare steigen 2027 – Bremen fällt bei Veränderungsrate zurück

Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen werden 2027 höher vergütet. Eine weitere Kennzahl für regionale Verhandlungen fällt in Bremen niedrig aus.

Panorama 28. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
KV Bremen (Archivfoto)
KV Bremen (Archivfoto) | Foto: jackdripper / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt. Der sogenannte Orientierungswert erhöht sich damit auf 13,0207 Cent.

Der Wert bildet eine Grundlage für die Preise von Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter. Seine Anpassung folgt gesetzlichen Regeln. Berücksichtigt werden unter anderem Personal-, Energie-, Miet- und Investitionskosten sowie der ärztliche Ertrag.

Gesetz begrenzt Anstieg

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändert nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen nichts an der Berechnungsmethode. Es setzt der Erhöhung jedoch eine Obergrenze: Die Preise dürfen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied, die sogenannte Grundlohnrate.

Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Rate jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Obergrenze für 2027 mit 3,42 Prozent angegeben. Die vereinbarte Erhöhung um 2,2 Prozent bleibt darunter. Nach Angaben der KV Bremen lag die Anpassung auch in früheren Jahren meist unter der Grundlohnrate.

Bremen deutlich unter Bundesschnitt

Parallel wurden regionale Veränderungsraten für Krankheitslast und Bevölkerungsentwicklung berechnet. Für Bremen beträgt die Rate 0,0130 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt sie bei 0,41 Prozent. Die KV führt den niedrigen Bremer Wert auf die vergleichsweise junge Bevölkerung des Stadtstaates zurück.

Die regionalen Raten fließen neben dem Orientierungswert in die Verhandlungen über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ein. Darunter fällt der Teil der vertragsärztlichen Vergütung, der sich an der Krankheitslast der Versicherten orientiert. Über die konkrete Höhe wird ab Herbst auf Landesebene verhandelt.

Originalquelle

KV Bremen

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz