Bremer DMP-Praxen erhalten höhere Vergütungen

Für die Behandlung von Menschen mit koronarer Herzkrankheit und Typ-1-Diabetes gelten seit Oktober neue Vergütungsregeln.

Panorama 05. Oktober 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Koronare Herzkrankheit (Archivfoto)
Koronare Herzkrankheit (Archivfoto) | Foto: Patrick J. Lynch (1999) / Wikimedia Commons, CC BY 2.5

Ärztliche Praxen in Bremen erhalten seit dem 1. Oktober 2026 mehr Geld für Qualitätssicherung und Schulungen in zwei strukturierten Behandlungsprogrammen. Betroffen sind die Disease-Management-Programme, kurz DMP, für koronare Herzkrankheit (KHK) und Diabetes mellitus Typ 1. DMP sollen die Versorgung chronisch erkrankter Menschen nach verbindlichen Vorgaben koordinieren.

Im KHK-Programm führt die Kassenärztliche Vereinigung Bremen eine Qualitätssicherungspauschale von zunächst 14 Euro ein. Sie wird unter der Gebührenordnungsposition 99933 automatisch zugesetzt. Nach Abschluss vorgesehener Patientenschulungen kann eine weitere Pauschale gezahlt werden. Als Beispiel nennt die KV Bremen acht Euro nach der Position 99934Q.

Mehr Geld für Schulungen

Im DMP für Typ-1-Diabetes steigt die Qualitätssicherungspauschale von 12,50 auf 14 Euro. Auch diesen Betrag setzt die KV automatisch zu. Die Vergütung für Schulungen erhöht sich um fünf Prozent.

Zum 1. Januar 2027 steigen außerdem die Erstattungen für Schulungsmaterialien. Für die Programme Medias 2 und Medias 2 ICT werden dann 13,90 Euro statt bisher 9,55 Euro gezahlt. Weitere neue Beträge für Materialien nannte die Mitteilung nicht.

Dokumentation beeinflusst Pauschale

Die Höhe der Qualitätssicherungspauschalen kann künftig jährlich angepasst werden. Entscheidend ist, wie häufig Unterlagen wegen fehlender Dokumentationen erneut angefordert werden müssen. Je vollständiger die Angaben der teilnehmenden Praxen sind, desto höher kann die Vergütung ausfallen.

Für neue DMP-Einschreibungen ist seit Oktober zudem das Formular 070F vorgeschrieben. Es ersetzt die bisherigen Teilnahme- und Einwilligungsformulare. Hintergrund der Vertragsänderungen sind aktualisierte Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses an Behandlung, Dokumentation und Qualitätssicherung. Die neuen Regeln wurden in die Bremer DMP-Verträge übernommen.

Originalquelle

KV Bremen

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