Kritik an Bremer Polizei wegen Präventionstipp für Frauen

Ein ungewöhnlicher Hinweis zur Abwehr einer Vergewaltigung sorgt für Kritik. Die Polizei Bremen hat sich dazu geäußert und ihre Empfehlung klargestellt.

Polizei 25. Oktober 2026, 21:23 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Polizei Bremen (Archivfoto)
Polizei Bremen (Archivfoto) | Foto: Polizei Bremen / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Ein Präventionstipp der Polizei Bremen zum Verhalten bei einer drohenden Vergewaltigung hat eine öffentliche Diskussion ausgelöst. Dabei geht es um den Hinweis, dass absichtliches Erbrechen einen Täter möglicherweise abschrecken könne. Nach der Kritik an dieser Empfehlung hat die Polizei ihre Aussage erläutert.

Der Hinweis richtet sich an Frauen und beschreibt eine mögliche Reaktion in einer akuten Gefahrensituation. In der Debatte wird kritisiert, dass die Empfehlung ungewöhnlich sei und die Verantwortung für die Abwehr eines sexuellen Übergriffs bei den Betroffenen verorten könne.

Polizei reagiert auf Kritik

Die Polizei Bremen stellte nach dem Bericht klar, wie der Präventionstipp gemeint sei. Nähere Einzelheiten zu dieser Einordnung gehen aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht hervor. Damit bleibt insbesondere offen, in welchem Zusammenhang die Möglichkeit des Erbrechens genannt wurde und welche weiteren Verhaltensempfehlungen Teil der Präventionshinweise sind.

Auslöser der Diskussion ist die Frage, ob ein solcher Ratschlag in einer konkreten Bedrohungslage hilfreich sein kann. Zugleich betrifft die Kritik die grundsätzliche Kommunikation über sexualisierte Gewalt. Präventionstipps müssen mögliche Handlungsoptionen vermitteln, ohne Betroffenen eine Verantwortung für den Verlauf eines Angriffs zuzuschreiben.

Ungewöhnlicher Ratschlag

Fest steht nach den bislang veröffentlichten Informationen, dass die Bremer Polizei absichtliches Erbrechen als eine mögliche Schutzreaktion thematisiert hat. Die daraus entstandene Kritik veranlasste die Behörde zu einer Klarstellung. Weitere Angaben zum Wortlaut und zum vollständigen Präventionskonzept liegen in der Meldung nicht vor.

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