Koalition stoppt CDU-Vorstoß gegen Zivilklausel
SPD, Grüne und Linke lehnen eine Streichung der Zivilklausel aus dem Bremischen Hochschulgesetz ab. Die CDU sieht dadurch die Forschungsfreiheit beeinträchtigt.
Die Zivilklausel bleibt vorerst im Bremischen Hochschulgesetz. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat am Donnerstag, 24. September, einen Gesetzentwurf der CDU zu ihrer Abschaffung abgelehnt. Die oppositionelle Fraktion hatte bereits mehrfach versucht, die Regelung zu streichen.
Die CDU begründet ihren Vorstoß mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Nach ihrer Auffassung erschwert die Klausel eine stärkere Zusammenarbeit von Hochschulen, Wirtschaft und Verteidigung. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Grobien, verwies dabei auch auf die veränderte Sicherheitslage.
Gutachten als Streitpunkt
Unterstützung für eine erneute Prüfung sieht die CDU bei Wissenschaftssenatorin Henrike Müller. Nach Darstellung der Fraktion hatte sich Müller für eine Neubewertung der Klausel ausgesprochen und diese Position während der Debatte in der Bürgerschaft bekräftigt.
Grundlage sei ein Rechtsgutachten, das mögliche Konflikte zwischen der gesetzlichen Regelung und der Wissenschaftsfreiheit aufzeige. Nähere Angaben zu Auftraggeber, Inhalt und Schlussfolgerungen des Gutachtens enthält die Mitteilung der CDU nicht.
CDU kritisiert Koalition
Grobien warf SPD, Grünen und Linken vor, trotz der rechtlichen Bedenken an der bisherigen Vorgabe festzuhalten. Die Entscheidung schade aus Sicht der CDU nicht nur der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit, sondern auch Bremen als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.
Welche Gründe die Koalitionsfraktionen für die Ablehnung des Gesetzentwurfs anführten, geht aus der vorliegenden Stellungnahme der CDU nicht hervor. Damit bleibt auch offen, ob und in welcher Form die von Müller angeregte Neubewertung innerhalb der Koalition weiterverfolgt wird.
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CDU-Fraktion BremenKommentare
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