Dehoga Bremen nimmt KI im Gastgewerbe in den Blick

Bei seiner Generalversammlung am 9. November informiert der Dehoga Bremen über den rechtssicheren und praktischen Einsatz künstlicher Intelligenz.

Panorama 29. Oktober 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Der Dehoga Bremen kommt am Montag, 9. November 2026, zu seiner diesjährigen Generalversammlung zusammen. Das Treffen beginnt um 15 Uhr im John & Will Silo Hotel an der Straße Auf der Muggenburg in Bremen. Eingeladen sind die Mitglieder des Landesverbands.

Neben den Verbandsthemen steht ein Vortrag über künstliche Intelligenz im Gastgewerbe auf dem Programm. Die DSN Akademie will dabei sowohl rechtliche Vorgaben als auch konkrete Einsatzmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis behandeln.

Rechtssicherer KI-Einsatz

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie gastronomische Betriebe und Hotels KI-Anwendungen nutzen können, ohne geltende rechtliche Anforderungen zu verletzen. Welche Programme oder Anwendungsfelder vorgestellt werden, geht aus der Ankündigung nicht hervor.

Der Vortrag greift damit ein Thema auf, das für verschiedene Arbeitsbereiche in Hotellerie und Gastronomie relevant sein kann. Die Veranstaltung richtet den Blick ausdrücklich nicht nur auf die Technik, sondern auch auf die Bedingungen für einen rechtskonformen Einsatz.

Hotelführung vorab

Vor Beginn der Generalversammlung bietet der Verband eine kostenlose Führung durch das Tagungshotel an. Sie startet um 14.15 Uhr. Interessierte Mitglieder sollen ihre Teilnahme an der Versammlung und gegebenenfalls an der Führung vorab beim Dehoga Bremen bestätigen.

Weitere Angaben zur Tagesordnung der Generalversammlung nennt die veröffentlichte Einladung nicht.

Schauplatz

Auf der Muggenburg, Bremen Große Karte

Originalquelle

DEHOGA Bremen

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz