Damla Döner: Kontrolle beanstandet Kennzeichnung und Kühlung
Bei Damla Döner in Bremen-Findorff wurden eine irreführende Speisekarte und Hygienemängel festgestellt. Der Betrieb beseitigte die Mängel noch am Kontrolltag.
Bei einer Lebensmittelkontrolle im Bremer Imbiss Damla Döner sind eine irreführende Kennzeichnung sowie mehrere Hygienemängel festgestellt worden. Nach Angaben des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) wurden die Mängel noch am Tag der Kontrolle beseitigt. Die Behörde überprüfte den Betrieb an der Münchener Straße 76–78 am 24. September 2026.
Drehspieß statt Döner
Auf der Speisekarte und einer Tafel wurden verschiedene Rollos, türkische Pizzen, Pita-Gerichte und Pizzen mit der Zutat „Döner“ angeboten. Nach der amtlichen Mitteilung hielt der Betrieb jedoch ausschließlich einen Drehspieß aus fein zerkleinertem Kalb-, Rind- und Putenfleisch bereit. Das Produkt enthielt zudem Bindemittel, Paniermehl und Sojaeiweiß.
Der Hersteller selbst bezeichnete die Ware auf dem Etikett nicht als Döner, sondern als Drehspieß. Die Behörde wertete die Angaben im Betrieb deshalb als irreführend. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches gelten für die Bezeichnung „Döner“ bestimmte Anforderungen an Fleischarten und Zusammensetzung. Die beanstandete Kennzeichnung wurde überklebt.
Mängel bei der Kühlung
Die Kontrolleure fanden außerdem ältere Speisereste im Innenraum einer Mikrowelle. Dadurch habe die Gefahr bestanden, dass Verunreinigungen auf erwärmte Speisen gelangen.
In einer Kühltheke wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen gelagert. Die Behörde maß bei Salatsoßen 14 Grad Celsius und bei geriebenem Käse 18 Grad. Solche Lebensmittel dürfen laut Veröffentlichung höchstens bei acht Grad bereitgehalten werden, um vorzeitigen Verderb zu verhindern.
Der Betrieb behob die festgestellten Hygienemängel nach Behördenangaben unmittelbar am 24. September. Die amtliche Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erfolgte am 5. November 2026.
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Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 05.05.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (05.05.2027)
Originalquelle
LMTVet Bremen (§ 40 Abs. 1a LFGB)Kommentare
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