Bremen veröffentlicht Hygienemängel in Eiscafé an der Kornstraße
In einer Sahneprobe des Eiscafés il Friulano Gelateria wurden E. coli und weitere Keime nachgewiesen. Die Behörde veröffentlichte die Beanstandung nun amtlich.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hat Hygienemängel im Eiscafé il Friulano Gelateria an der Kornstraße veröffentlicht. Bei einer Plankontrolle am 17. Juni wurde aus der Sahnemaschine des Betriebs eine Probe geschlagener Sahne entnommen. Die Untersuchung wies Escherichia coli (E. coli) sowie erhöhte Mengen weiterer Keime nach.
Die festgestellten Werte für Enterobacteriaceae und Pseudomonaden hätten deutlich über den Warnwerten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie für aufgeschlagene Sahne gelegen, teilte die Behörde mit. E. coli und Enterobacteriaceae gelten als Hinweise auf hygienische Verunreinigungen. Pseudomonaden können unter anderem auf unzureichend gereinigte Geräte oder feuchte Ablagerungen in wasserführenden Bereichen hindeuten.
Fliegen und Verunreinigungen
Bei der Besprechung der Laborergebnisse am 3. Juli stellte die Behörde nach eigenen Angaben einen erheblichen Fliegenbefall fest. Im Bereich der Sahnemaschine und am Tresen seien zahlreiche Fliegen sowie Kotablagerungen auf Regalen, Lampen und Ablageflächen festgestellt worden. Fliegen können Keime über Körper, Beine oder Ausscheidungen auf Lebensmittel und Gegenstände übertragen.
Die Behörde erklärte, eine nachteilige Beeinflussung der Sahne durch E. coli sei wegen des Befalls nicht auszuschließen gewesen. Bereits zuvor seien Proben aus derselben Maschine mikrobiologisch auffällig oder beanstandet worden.
Maschine ersetzt
Am 3. Juli sei die beanstandete Sahnemaschine vor Ort gereinigt und desinfiziert worden. Nach Angaben des LMTVet wurde am 10. Juli eine neue Maschine angeschafft. Die amtliche Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch bleibt bis zum 15. März 2027 online.
Schauplatz
Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 15.03.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (15.03.2027)
Originalquelle
LMTVet Bremen (§ 40 Abs. 1a LFGB)Kommentare
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