Bremen: Lieferwagen ohne Kühlung – Lebensmittel entsorgt
Bei einer Kontrolle in Walle wurden deutlich zu warme Kühl- und Tiefkühlprodukte festgestellt. Die Behörde stoppte die Auslieferung und versiegelte den Wagen.
Die Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hat einem Großhändler in Bremen-Walle eine Auslieferung untersagt. Bei einer Kontrolle am 1. Juli wurde festgestellt, dass kühl- und tiefkühlpflichtige Waren in einem Kastenwagen ohne aktive Kühlung transportiert wurden.
Das Fahrzeug war laut amtlicher Veröffentlichung rund 15 Minuten unterwegs und hatte den ersten Kunden angefahren. Für die weitere Tour waren noch etwa 26 Kilometer mit einer reinen Fahrzeit von rund 45 Minuten vorgesehen.
Temperaturen deutlich überschritten
Messungen ergaben bei mehreren Produkten Temperaturen über den Herstellervorgaben. Ayran erreichte bis zu 15 Grad statt höchstens 8 Grad. Bei Käse wurden Werte bis 14,4 Grad gemessen. Auch türkischer Joghurt war mit 11,8 Grad wärmer als die vorgeschriebenen maximal 8 Grad.
Besonders deutlich waren die Abweichungen bei Tiefkühlware: Chicken Nuggets hatten eine Produkttemperatur von minus 2,8 Grad, Pommes frites sogar plus 2,3 Grad. Beide Waren hätten laut Kennzeichnung bei höchstens minus 18 Grad gehalten werden müssen.
Tour gestoppt und Wagen versiegelt
Die Behörde untersagte die Fortsetzung der Tour und versiegelte das Lieferfahrzeug. Die betroffenen Lebensmittel mussten fachgerecht entsorgt werden; ein entsprechender Nachweis lag am 7. Juli vor.
Nach Angaben des LMTVet hatte es bereits Sanktionen gegeben. Eine Anordnung aus Oktober 2025, kühlpflichtige Lebensmittel verpflichtend gekühlt zu transportieren, sei nicht beachtet worden. Die amtliche Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch bleibt bis zum 15. Februar 2027 abrufbar.
Schauplatz
Orte
Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 15.02.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (15.02.2027)
Originalquelle
LMTVet Bremen (§ 40 Abs. 1a LFGB)Kommentare
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