Panorama

Bremen: Lebensmittel wegen unterbrochener Kühlkette sichergestellt

Bei Donmaz Lebensmittel in der Friedrich-Ebert-Straße fanden Kontrolleure ungekühlte Käse-, Joghurt- und Wurstwaren. Der Verkauf wurde untersagt.

07. August 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Bei einer Lebensmittelkontrolle am 24. Juni sind in einem Geschäft an der Friedrich-Ebert-Straße in Bremen zahlreiche kühlpflichtige Waren bei deutlich zu hohen Temperaturen entdeckt worden. Die Kontrolleure stellten die betroffenen Lebensmittel sicher und untersagten den weiteren Verkauf.

Das teilte der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) in einer amtlichen Veröffentlichung mit. Betroffen ist der Betrieb Donmaz Lebensmittel.

Kühlraum außer Betrieb

Nach Angaben der Behörde war der Lagerkühlraum bei der Kontrolle abgeschaltet. Dort herrschte eine Raumtemperatur von etwa 20 Grad. Ermittlungen zufolge war der Kühlraum bereits am Vortag ausgefallen. Kühlpflichtige Lebensmittel seien dennoch nicht umgelagert worden.

Im Lager und im Verkaufsbereich hätten Waren ungekühlt zum Verkauf bereitgelegen. Gemessen wurden unter anderem 21,1 Grad bei Käse in Salzlake, 21,9 Grad bei Joghurt und 22,7 Grad bei Sucuk. Für diese Produkte gelten laut Veröffentlichung je nach Ware vorgeschriebene Temperaturen zwischen zwei und acht Grad.

Waren auch in Theke

Die Behörde erklärte zudem, dass Lebensmittel mit unterbrochener Kühlkette in eine Feinkost-Kühltheke gefüllt worden seien, darunter Frischkäsezubereitungen und verschiedene Käse. Weitere Waren seien in Verkaufsregale gelangt.

Die Veröffentlichung erfolgte nach Paragraf 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Als Rechtsgrundlagen nennt der LMTVet die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene sowie die lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung. Die amtliche Veröffentlichung ist bis zum 7. Februar 2027 vorgesehen.

Schauplatz

Friedrich-Ebert-Straße, Bremen

Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 07.02.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (07.02.2027)

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel