Kühlkette missachtet: Behörde stoppt Ayran-Lieferung in Bremen
Bei einer Kontrolle im Steintor war Ayran in einem ungekühlten Lieferwagen zu warm. Frühere Sanktionen und eine behördliche Anordnung blieben laut LMTVet wirkungslos.
Der Bremer Lebensmittelgroßhandel Ela Gastro Service hat nach Angaben der Aufsichtsbehörde wiederholt kühlpflichtige Ware ohne geeignete Kühlung transportiert. Kontrolleure stoppten am 28. September 2026 eine Ayran-Lieferung im Steintor-Viertel. Die Ware durfte nicht an den Kunden übergeben werden und musste fachgerecht entsorgt werden.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) veröffentlichte den Verstoß nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Betroffen ist der Betrieb Ela Gastro Service / Groß-Handel mit Lebensmittel Inh. Fathi Celik, Am Waller Freihafen 1, 28217 Bremen.
Ayran deutlich zu warm
Das Lieferfahrzeug wurde während einer Auslieferungstour kontrolliert. Nach den Feststellungen der Behörde handelte es sich um einen Kastenwagen ohne aktive Kühlung oder andere Kühlvorrichtungen. Er sei für Stückgut, nicht aber für den Transport kühlpflichtiger Lebensmittel geeignet.
Bei einer Palette mit Ayran in 250-Milliliter-Packungen maßen die Kontrolleure eine Produkttemperatur von 12,4 Grad Celsius. Der Hersteller gibt höchstens 8 Grad vor. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lag die Außentemperatur bei 24 Grad.
Anordnung erneut missachtet
Der LMTVet bewertet den Vorgang als beharrliche vorsätzliche Unterbrechung der Kühlkette. Bereits verhängte Sanktionen hätten das Vorgehen des Unternehmens nicht verändert. Zudem sei eine Ordnungsverfügung vom Oktober 2025 erneut unbeachtet geblieben. Diese verpflichtete den Betrieb, kühlpflichtige Lebensmittel nur gekühlt zu transportieren.
Eine durchgehende Kühlung soll Frisch- und Tiefkühlware vor vorzeitigem Verderb sowie Einbußen bei Qualität und Haltbarkeit schützen. Rechtsgrundlage der Beanstandung ist die europäische Verordnung über Lebensmittelhygiene. Als Datum der Mängelbeseitigung nennt die amtliche Veröffentlichung den Kontrolltag.
Schauplatz
Befristete Meldung: Diese Meldung wird am 30.04.2027 automatisch gelöscht und ist danach nicht mehr abrufbar. Gesetzliches Löschdatum der amtlichen Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB (30.04.2027)
Originalquelle
LMTVet Bremen (§ 40 Abs. 1a LFGB)Kommentare
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