Bremer Grüne regeln Abgaben von Mandats- und Amtsträgern neu
Ab Juni 2027 sollen Mandats- und Amtsträger der Bremer Grünen feste Anteile ihrer Bezüge an den Landesverband abführen. Die Erfüllung wird künftig namentlich veröffentlicht.
Die Bremer Grünen haben eine neue Ordnung für verpflichtende Sonderbeiträge von Mandats- und Amtsträgern beschlossen. Sie soll am 1. Juni 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die Regeln weiter, die die Landesmitgliederversammlung im September 2022 beschlossen hatte.
Mitglieder der Grünen, die politische Mandate oder bestimmte Partei- und Fraktionsfunktionen ausüben, sollen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag monatliche Abgaben an den Landesverband zahlen. Die Höhe richtet sich nach ihren jeweiligen Bezügen.
Beiträge nach Funktion
Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft sollen zehn Prozent ihrer Abgeordnetenentschädigung abführen. Für Fraktionsvorsitz und das Amt des Bürgerschaftspräsidenten sind zwölf Prozent vorgesehen. Vizepräsidenten der Bürgerschaft sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende sollen elf Prozent zahlen.
Senatorinnen und Senatoren sollen zwölf Prozent ihrer Grundbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen abgeben. Für Staatsräte sind elf Prozent ihrer Grundbezüge festgelegt. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Fraktion soll sechs Prozent der Grundbezüge zahlen. Steigen die Bezüge, erhöhen sich die Abgaben entsprechend.
Ausnahmen und Transparenz
Für von den Grünen berufene Senatoren oder Staatsräte ohne Parteimitgliedschaft sind individuell auszuhandelnde Vereinbarungen vorgesehen. Auch Abgaben aus weiteren Wahlämtern sollen im Einzelfall durch den Landesvorstand geregelt werden.
Bei unterhaltspflichtigen Kindern sowie bei zu unterstützenden Angehörigen ersten Grades kann sich die Abgabe um 100 Euro monatlich je Person verringern. Der Landesvorstand soll zudem jährlich über die Entwicklung der Beiträge berichten. Dabei sollen Namen und die jeweilige Erfüllungspflicht in Prozent veröffentlicht werden; das gilt auch für Sondervereinbarungen oder Abweichungen von der Zahlung.
Beschlossen wurde die Ordnung auf der Landesmitgliederversammlung am 5. September 2026.
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