Bremer Grüne beschließen Fairness-Kodex für Listenwahlkampf 2027
Kandidierende für die Grünen-Listen zur Bürgerschaftswahl 2027 sollen sich freiwillig zu Regeln für einen abgestimmten und fairen Personenwahlkampf bekennen.
Die Bremer Grünen haben Regeln für Bewerberinnen und Bewerber um Plätze auf ihren Wahlbereichslisten zur Bürgerschaftswahl 2027 beschlossen. Der Fairness-Kodex wurde am 5. September auf einer Landesmitgliederversammlung verabschiedet. Eine Unterschrift ist freiwillig und keine Bedingung für eine Kandidatur oder Wahl auf der Aufstellungsversammlung.
Der Landesvorstand soll auf Grundlage des Wahlkampfkonzepts verbindliche Vorgaben für einzelne Wahlkampfaktivitäten ausarbeiten. Sollte eine Wahlkampfkommission oder ein anderes zuständiges Gremium eingesetzt werden, soll dieses daran beteiligt werden.
Vorgaben für Personenwahlkampf
Wer den Kodex unterzeichnet, verpflichtet sich zu einem fairen und respektvollen persönlichen Wahlkampf. Die Regeln betreffen unter anderem Plakate, Presse- und Social-Media-Arbeit, Wahlkampfmaterial, Veranstaltungen und Haustürwahlkampf. Eigene Aktivitäten sollen mit der Landesgeschäftsstelle sowie gegebenenfalls mit dem zuständigen Kreisvorstand abgestimmt werden.
Persönliches Material soll nach dem Kodex nur dort verteilt werden, wo Kandidierende lokal verankert sind oder die Partei vor Ort aktiv unterstützen. Zugleich sollen sie auch im Wettbewerb um Listenplätze zum gemeinsamen Wahlergebnis beitragen.
Schutz vor Benachteiligung
Der Beschluss sieht außerdem einen solidarischen Umgang mit FLINTA*-Personen und weiteren Menschen mit Vielfaltsmerkmalen auf den Listen vor. FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, transgeschlechtliche und agender Personen.
Eigene Regelungen für die Beiratswahlen in Bremen und die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven können weiterhin die jeweiligen Kreisverbände beschließen.
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