Bremen plant höhere Beamtenbezüge rückwirkend ab 2024
Der Senat will die Bezüge von Beamten und Versorgungsempfängern anheben. Nachzahlungen sollen für 2024 bis 2026 erfolgen, ein Nachtragshaushalt wird nötig.
Der Bremer Senat will die Bezüge von Beamtinnen und Beamten, Anwärtern sowie Versorgungsempfängern rückwirkend zum 1. Januar 2024 zusätzlich um 2,5 Prozent anheben. Ein am Montag beschlossener Gesetzentwurf soll die Besoldung an neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen.
Für die Nachzahlungen der Jahre 2024 bis 2026 rechnet das Land mit Kosten von insgesamt 120 Millionen Euro. Mitglieder des Senats sollen von den Nachzahlungen ausgenommen bleiben. Zunächst geht der Entwurf zur förmlichen Beteiligung an Gewerkschaften und den Richterbund.
Neue Maßstäbe für Besoldung
Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 seine Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation, also die verfassungsrechtlich gebotene Bezahlung von Beamten, neu gefasst. Demnach muss die niedrigste Besoldungsgruppe mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie mit nur einem Einkommen im jeweiligen Land erreichen.
Außerdem müssen Länder die Bezüge dauerhaft an die Entwicklung von Tariflöhnen, allgemeinen Löhnen und Preisen anpassen. Auch die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen müssen gewahrt bleiben. Deshalb ist eine prozentuale Erhöhung vorgesehen.
Nachtragshaushalt vorgesehen
Der Entwurf umfasst zugleich die Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom Februar 2026 auf Beamte und Versorgungsempfänger. Für die Korrektur der Besoldung und die Tarifübertragung veranschlagt Bremen im Jahr 2026 rund 153 Millionen Euro. Für die Tarifbeschäftigten entstehen aus dem Tarifabschluss weitere Kosten von 18,3 Millionen Euro.
Eine im Dezember 2025 unter Vorbehalt gezahlte Sonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind soll mit den Nachzahlungen verrechnet werden. Trotz eingesetzter Vorsorgemittel bleibt laut Senat eine Lücke von rund 76 Millionen Euro im Landeshaushalt. Diese soll durch einen Nachtragshaushalt geschlossen werden.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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