Bremen warnt im Bundesrat vor Kürzungen beim Wohngeld

Bremen kritisiert geplante Einschnitte beim Wohngeld. Auch der befristete Tankrabatt und der Bundeshaushalt 2027 stehen auf der Tagesordnung.

Panorama 24. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 3 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Bremen will sich bei der Bundesratssitzung am Freitag, 25. September, gegen geplante Einschnitte beim Wohngeld positionieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, die nächste Erhöhung auszusetzen, den Heizkostenzuschuss zu halbieren und die Berechnung zu ändern. Bremen hatte diese Pläne bereits in den Ausschussberatungen kritisiert.

Für das Land nehmen Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Björn Fecker und Staatsrätin Nancy Böhning an der Sitzung teil. Auf der Tagesordnung stehen mehr als 100 Punkte.

Bundeshaushalt im Fokus

Ein Schwerpunkt ist der Bundeshaushalt 2027 samt Finanzplanung bis 2030. Der Entwurf der Bundesregierung umfasst Einnahmen und Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro. Das wären rund 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Länder können dazu Stellung nehmen. Fecker hat eine Rede angekündigt.

Weitere Beratungen betreffen die geplante Frühstartrente, Änderungen bei den Nachrichtendiensten, Verbesserungen beim BAföG sowie eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

Entlastung an der Zapfsäule

Kurzfristig könnte der Bundesrat zudem über einen befristeten Tankrabatt beraten. Voraussetzung ist, dass der Bundestag das Gesetz zuvor verabschiedet. Danach sollen die Energiesteuern auf Benzin und Diesel vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter sinken. Einschließlich Umsatzsteuer wäre eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter möglich. Die Bundesregierung beziffert das Gesamtvolumen auf rund 2,5 Milliarden Euro. Bund und Länder sollen die Kosten gemeinsam tragen. Bovenschulte will dazu im Bundesrat sprechen.

Kosten für Schuldnerberatung

Zur Abstimmung steht außerdem der Einigungsvorschlag zum Schuldnerberatungsdienstegesetz. Beratungsstellen sollen Gebühren verlangen dürfen, sofern diese Verbraucher nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Über die voraussichtlichen Kosten müssten Ratsuchende vor Beginn informiert werden. Ebenfalls fristverkürzt behandelt werden könnte ein neues Bundespolizeigesetz.

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