Amtsgericht Bremen verhandelt über Gewalt, Betrug und Cannabis-Transport
Das Amtsgericht Bremen hat für die Woche ab 14. September mehrere Strafverfahren angesetzt. Es geht unter anderem um Gewaltvorwürfe, Betrug und 74 Kilogramm Marihuana.
Am Amtsgericht Bremen stehen vom 14. bis 17. September mehrere Strafverfahren auf dem Programm. Den schwerwiegendsten Vorwurf verhandelt das Schöffengericht am Dienstag: Ein Angeklagter soll den Transport von insgesamt 74 Kilogramm Marihuana aus Bremen in die Schweiz organisiert haben. Zudem soll er 8,5 Kilogramm Cannabisprodukte in angemieteten Gewerberäumen gelagert haben.
Am Montag beginnt außerdem ein Verfahren wegen mutmaßlicher Gewalt gegen eine frühere Lebensgefährtin. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Frau im September und Oktober 2025 geschlagen, am Kiefer gepackt, gewürgt und ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt zu haben. Die Verhandlung ist für 9.30 Uhr in Saal 351 angesetzt.
Vorwürfe von Gewalt
Ebenfalls am Dienstag verhandelt das Schöffengericht über den Vorwurf einer versuchten räuberischen Erpressung und Körperverletzung. Der Angeklagte soll von einer Frau 8.000 Euro gefordert und ihr für den Fall einer Nichtzahlung gedroht haben. Einen Tag später soll er die schlafende Frau in ihrer Wohnung bedrängt und kurz gewürgt haben.
Am Donnerstag folgt ein Verfahren wegen Körperverletzung. Einer Angeklagten wird vorgeworfen, einer Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Diese soll Nasenbluten und Schmerzen erlitten haben.
Betrug und Diebstahl
Zwei weitere Termine betreffen mutmaßlichen Betrug. In einem Fall soll eine Frau zwischen 2021 und 2023 Verhinderungspflege für ihre Tochter beantragt und dadurch 5.400 Euro erhalten haben, obwohl die Tochter nicht mehr bei ihr gewohnt haben soll. In einem anderen Verfahren geht es um mutmaßlich zu Unrecht bezogene Jobcenter-Leistungen von 7.200 Euro.
Am Donnerstag wird zudem über den Vorwurf verhandelt, ein Mann habe in vier Fällen rund 120 Tonie-Figuren im Wert von etwa 2.800 Euro aus Supermärkten gestohlen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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