Amtsgericht Bremen verhandelt sieben Strafverfahren
Vom 25. bis 28. August stehen am Amtsgericht Bremen unter anderem Fälle zu Verkehrsdelikten, mutmaßlichem Medikamentendiebstahl und Körperverletzung an.
Am Amtsgericht Bremen sind in der Woche vom 24. bis 28. August mehrere Strafverfahren angesetzt. Verhandelt werden unter anderem Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, des Betrugs, der Unterschlagung und der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Den Auftakt macht am Dienstag, 25. August, um 9.45 Uhr ein Verfahren gegen einen Autofahrer. Er soll im Dezember 2024 mit 1,94 Promille Alkohol im Blut gefahren sein, zwei geparkte Autos beschädigt und den Unfallort verlassen haben. Der behauptete Gesamtschaden liegt bei 11.000 Euro.
Verfahren am Mittwoch
Am Mittwoch geht es ab 9 Uhr um den Vorwurf, eine Pflegekraft habe in den Monaten Januar und Februar 2026 wiederholt das Schmerzmittel Dipidolor aus dem Betäubungsmittelschrank eines Krankenhauses genommen und selbst eingenommen.
Für 11 Uhr ist ein Prozess gegen zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung angesetzt. Sie sollen im Oktober 2025 gemeinsam mit Gartenhacken auf einen Mann eingeschlagen und ihn anschließend gegen den Kopf getreten haben. Der Mann soll einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Eine halbe Stunde später folgt ein weiterer Körperverletzungsprozess: Ein Angeklagter soll einem Mann in einer Warteschlange bei den Bremer Suppenengeln mit der Faust auf die Nase geschlagen haben.
Geld und Gewaltvorwürfe
Am Donnerstag verhandelt das Gericht zunächst über den Vorwurf, ein Mann habe 2021 und 2022 in zehn Fällen insgesamt 14.750 Euro vom Konto seiner Mutter abgehoben und für sich verwendet. In einem weiteren Termin geht es um mutmaßlich zu Unrecht bezogene Jobcenter-Leistungen in Höhe von 5.700 Euro. Der Angeklagte soll eine Tätigkeit bei den Rotkreuzeinsatzdiensten nicht angegeben haben.
Zum Abschluss der Woche steht am Freitag ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung an. Ein Mann soll seine damalige Mitbewohnerin im November 2022 mit einem Messer bedroht und verletzt haben. In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.
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