Waffenverbot im Bremer Hauptbahnhof gilt bis Ende Oktober

Im Bremer Hauptbahnhof dürfen im Oktober keine Waffen, Messer oder gefährlichen Werkzeuge mitgeführt werden. Die Bundespolizei kündigt Kontrollen an.

Polizei 28. September 2026, 14:45 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bremer Hauptbahnhof (Archivfoto)
Bremer Hauptbahnhof (Archivfoto) | Foto: Bohao Zhao / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot für Waffen, Messer und gefährliche Werkzeuge im Bremer Hauptbahnhof. Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. Oktober um 0 Uhr bis zum 31. Oktober 2026 um 24 Uhr. Einsatzkräfte sollen die Einhaltung kontrollieren.

Das Verbot erfasst Schuss- und Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Auch Messer jeder Art und andere gefährliche Werkzeuge dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Die Verfügung richtet sich an alle Personen. Bestimmte Ausnahmen sind in dem Regelwerk aufgeführt.

Bahnsteige eingeschlossen

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bahnhofsgebäude einschließlich der Bahnsteige. Ausgenommen ist nach Angaben der Bundespolizeidirektion Hannover die Passage Bürgerweide.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Platzverweis, einem Hausverbot für den Bahnhof oder dem Ausschluss von der Beförderung rechnen. Zusätzlich können strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz folgen. Bei Personen, die Anweisungen nicht befolgen, ist außerdem ein Zwangsgeld möglich.

Polizei nennt Sicherheitslage

Zur Begründung verweist die Bundespolizei auf Körperverletzungen, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände eingesetzt werden. Besonders Messer spielten dabei eine Rolle. Auch das bloße Mitführen solcher Gegenstände werde in der Lagebewertung der Behörde deutlich wahrgenommen. Das Verbot soll die Sicherheit von Reisenden und anderen Menschen im Bahnhof erhöhen.

Kontrollen im Bahnhof

Die Bundespolizei will die Vorgaben während des gesamten Zeitraums überwachen. Reisende sollten daher vor dem Betreten des Bahnhofs prüfen, ob sie betroffene Gegenstände bei sich tragen. Welche Ausnahmen gelten, richtet sich nach Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung.

Schauplatz

Hauptbahnhof, Bremen Große Karte

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