Waffen- und Messerverbot im Bremer Hauptbahnhof gilt weiter
Die Bundespolizei verlängert das Verbot zum Mitführen von Waffen, Messern und gefährlichen Werkzeugen im Bremer Hauptbahnhof bis Ende September.
Im Bremer Hauptbahnhof bleibt das Mitführen von Waffen, Messern und gefährlichen Werkzeugen bis zum 30. September 2026 verboten. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die entsprechende Allgemeinverfügung für den gesamten September verlängert.
Das Verbot gilt von Dienstag, 1. September, 0 Uhr, bis Mittwoch, 30. September, 24 Uhr. Es richtet sich grundsätzlich an alle Personen. Bestimmte Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung der Bundespolizei geregelt.
Geltung auf Bahnsteigen
Erfasst ist der gesamte Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige. Nicht zum Geltungsbereich gehört die Passage Bürgerweide. Verboten ist unter anderem das Mitführen von Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie gefährlichen Werkzeugen.
Die Bundespolizei will die Einhaltung mit Einsatzkräften kontrollieren. Wer gegen die Verfügung verstößt, muss mit einem Platzverweis, einem Hausverbot für den Bahnhof oder einem Ausschluss von der Beförderung rechnen. Daneben können Verfahren nach dem Waffengesetz sowie Zwangsgelder folgen.
Reaktion auf Gewaltvorfälle
Als Begründung verweist die Bundespolizei auf Delikte, bei denen Waffen oder gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden. Besonders Messer seien in der Lageentwicklung auffällig. Schon das Mitführen solcher Gegenstände könne die Sicherheit von Reisenden und weiteren Menschen im Bahnhof beeinträchtigen.
Die Behörde weist zudem darauf hin, dass Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung Konflikte verschärfen können. Als Möglichkeit, in Gefahrensituationen Aufmerksamkeit zu erzeugen, nennt sie einen Taschen- oder Schrillalarm.
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presseportal.de (recherchiert)Kommentare
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