Waffen- und Messerverbot am Bremer Hauptbahnhof verlängert

Am Bremer Hauptbahnhof gilt im Oktober weiter ein umfassendes Mitführverbot. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Hausverbote und Zwangsgelder.

Polizei 28. September 2026, 14:45 Uhr 1 Min. Lesezeit 4 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bremer Hauptbahnhof (Archivfoto)
Bremer Hauptbahnhof (Archivfoto) | Foto: Bohao Zhao / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot für Waffen, Messer und gefährliche Werkzeuge im Bremer Hauptbahnhof. Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. Oktober, 0 Uhr, bis einschließlich 31. Oktober 2026, 24 Uhr. Einsatzkräfte sollen die Einhaltung kontrollieren.

Das Verbot erfasst den gesamten Bahnhofsgebäudeteil einschließlich der Bahnsteige. Ausgenommen ist nach Angaben der Bundespolizeidirektion Hannover die Passage Bürgerweide. Grundsätzlich gelten die Vorgaben für alle Personen. Bestimmte Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt.

Weitreichendes Mitführverbot

Untersagt sind Messer jeder Art sowie Schuss- und Schreckschusswaffen. Auch Hieb-, Stoß- und Stichwaffen dürfen nicht mitgeführt werden. Gleiches gilt für Gegenstände, die von der Bundespolizei als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden.

Wer gegen die Verfügung verstößt, muss mit einem Platzverweis oder einem Hausverbot für den Bahnhof rechnen. Möglich ist außerdem ein Ausschluss von der Beförderung. Bei Personen, die den Anweisungen nicht folgen, kann ein Zwangsgeld erhoben werden. Unabhängig davon können strafrechtliche Ermittlungen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet werden.

Bundespolizei nennt Sicherheitslage

Die Behörde begründet die Verlängerung mit ihrer aktuellen Lagebewertung. Demnach spielen Waffen und andere gefährliche Gegenstände bei Körperverletzungen weiterhin eine erkennbare Rolle. Besonders Messer stünden dabei im Fokus. Auch das bloße Mitführen solcher Gegenstände beeinflusse nach Einschätzung der Bundespolizei die Sicherheit von Reisenden und anderen Menschen im Bahnhof.

Reisende sollten deshalb vor dem Betreten des Hauptbahnhofs prüfen, ob sie betroffene Gegenstände bei sich haben. Die detaillierten Ausnahmen und der genaue räumliche Geltungsbereich ergeben sich aus der veröffentlichten Allgemeinverfügung.

Schauplatz

Hauptbahnhof, Bremen Große Karte

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