Panorama

Öl und Gas bleiben erlaubt – doch ab 2029 steigen die Vorgaben

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen, neue Anlagen eingebaut werden. Für Eigentümer bleiben jedoch Kostenrisiken und strengere Brennstoffvorgaben.

28. September 2026, 14:05 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Eigentümer müssen eine funktionierende Öl- oder Gasheizung nicht austauschen. Die Anlage darf weiterlaufen und repariert werden. Auch der Einbau einer neuen fossilen Heizung ist grundsätzlich zulässig. Das geht aus dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz hervor.

Mit der Neuregelung entfiel die pauschale Vorgabe, wonach neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Auch die frühere Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren gilt nicht mehr. Ist eine Anlage nicht mehr zu reparieren, kann neben einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse daher auch wieder eine Öl- oder Gasheizung gewählt werden. Für den Austausch nach einem plötzlichen Totalausfall ist eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorgesehen.

Biotreppe ab 2029

Die Wahl einer neuen fossilen Heizung bleibt dennoch an künftige Anforderungen gebunden. Für Anlagen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut werden, greift schrittweise die sogenannte Biotreppe. Ab 2029 muss ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden. Dazu können Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten zählen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können technische Kombinationen, etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe, die Vorgaben teilweise oder vollständig erfüllen. Für bereits vorhandene Heizungen gilt diese Regelung nicht automatisch in gleicher Weise. Ergänzende Quoten für grünes Gas und grünes Heizöl will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 gesetzlich festlegen.

Kosten schwer kalkulierbar

Spätestens 2045 sollen für die Wärmeversorgung nur noch klimaneutrale Brennstoffe auf den Markt kommen. Ein geeigneter Heizkessel könnte dann technisch weiterbetrieben werden. Unklar bleibt jedoch, ob die dafür nötigen Brennstoffe ausreichend verfügbar und bezahlbar sein werden.

Vor einem Heizungstausch sollten Eigentümer deshalb nicht allein den Kaufpreis betrachten. Auch Verbrauch, Wartung, Fördermöglichkeiten, CO₂-Preis und künftige Brennstoffkosten spielen eine Rolle. Die kommunale Wärmeplanung entscheidet zwar nicht mehr über die Zulässigkeit einer Öl- oder Gasheizung. Sie kann aber zeigen, ob für die eigene Straße beispielsweise ein Wärmenetz vorgesehen ist.

Originalquelle

Nord24

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel