Panorama

Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt – neue Vorgaben ab 2029

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen. Auch neue Anlagen sind zulässig, doch für deren Brennstoffe gelten künftig steigende Klimavorgaben.

28. September 2026, 14:05 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Eigentümer müssen eine funktionierende Öl- oder Gasheizung nicht austauschen. Die Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Seit dem 29. Juli 2026 ist zudem der Einbau neuer fossiler Heizungen grundsätzlich zulässig. Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG.

Mit der Neuregelung ist die allgemeine Vorgabe entfallen, wonach neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten. Auch die frühere Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel nach 30 Betriebsjahren besteht nicht mehr.

Freie Wahl beim Austausch

Ist eine Heizung nicht mehr zu reparieren, kann neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss oder einer Biomasseanlage auch wieder eine Öl- oder Gasheizung gewählt werden. Für einen Austausch nach einem plötzlichen Totalausfall sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vor.

Die kommunale Wärmeplanung entscheidet nicht darüber, ob eine fossile Anlage eingebaut werden darf. Sie bleibt dennoch wichtig: Eigentümer können daraus möglicherweise erkennen, ob in ihrer Straße künftig ein Wärmenetz vorgesehen ist.

Biotreppe ab 2029

Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden, steigen ab 2029 schrittweise die Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe. Diese sogenannte Biotreppe verlangt wachsende Anteile klimafreundlicher Energieträger. Dazu können Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten zählen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kombinationen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe berücksichtigt werden.

Für bereits bestehende Heizungen gelten diese Vorgaben nicht automatisch in gleicher Weise. Eine zusätzliche Quote für grünes Gas und grünes Heizöl soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 gesetzlich festlegen.

Kosten bleiben schwer kalkulierbar

Ab 2045 sollen für die Wärmeversorgung nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Ein geeigneter Kessel könnte dann technisch weiterlaufen. Unklar ist jedoch, ob passende Brennstoffe ausreichend verfügbar und bezahlbar sein werden.

Bei einem geplanten Austausch sollten deshalb neben dem Kaufpreis auch Verbrauch, Wartung, Fördermöglichkeiten, CO₂-Preis und mögliche Netzentgelte berücksichtigt werden. Wer seine bestehende Anlage weiter nutzt, muss nicht kurzfristig handeln, sollte einen späteren Wechsel aber möglichst vor einem Totalausfall vorbereiten.

Originalquelle

Nord24

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