Heizsaison 2026/27: Diese Kosten und Fristen gelten jetzt
Wann Vermieter heizen müssen, wie hoch der CO₂-Preis ausfällt und welche Geräte bis Jahresende ausgetauscht werden müssen.
Mit dem Beginn der Heizsaison 2026/27 müssen sich Mieterinnen und Mieter in Bremerhaven auf neue Vorgaben und zusätzliche Kosten einstellen. Die übliche Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 30. April. Einen gesetzlich festgelegten Starttermin gibt es jedoch nicht. Wird eine Wohnung bereits vorher zu kalt, kann die Heizung auch früher in Betrieb genommen werden müssen.
Temperaturen als Orientierung
Für Wohnräume gelten tagsüber häufig 20 bis 22 Grad als Richtwerte, nachts etwa 18 Grad. Diese Werte beruhen auf der Rechtsprechung und sind keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Bei Streitigkeiten kommt es unter anderem auf den Mietvertrag und die konkrete Situation in der Wohnung an.
CO₂-Preis erhöht Kosten
Der CO₂-Preis liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale entstehen bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch dadurch jährlich etwa 263 bis 311 Euro. Bei 2.000 Litern Heizöl sind es rund 349 bis 412 Euro. Hinzu kommen die übrigen Heizkosten.
In Mietshäusern richtet sich die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Bei Zentralheizungen sollte der Anteil der Vermieterseite in der Abrechnung ausgewiesen sein. Ob der Preiskorridor 2027 bestehen bleibt, war zuletzt noch Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens.
Mehr Auswahl bei Heizungen
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die bisherige Vorgabe, wonach neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können beim Einbau oder Austausch wieder zwischen verschiedenen Techniken wählen, darunter Öl- und Gasheizungen. Eine funktionierende Anlage muss deshalb zum Saisonstart nicht automatisch ersetzt werden. Für fossile Brennstoffe sind ab 2029 schrittweise weitere Vorgaben angekündigt.
Frist für Messgeräte
Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und andere Geräte zur Verbrauchserfassung müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Bei fernablesbaren Geräten müssen Bewohner regelmäßig Verbrauchsinformationen erhalten. Wer Heizkörper freihält und den eigenen Verbrauch kontrolliert, kann zudem unnötige Heizkosten vermeiden.
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