Panorama

Heizsaison startet ohne Stichtag: Neue Regeln für Mieter

Bei früher Kälte muss die Heizung schon vor Oktober laufen. Zugleich steigen CO₂-Kosten, und Ende 2026 läuft eine Frist für Messgeräte ab.

28. September 2026, 13:31 Uhr 1 Min. Lesezeit 4 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die Heizsaison 2026/27 bringt für Mieter in Bremerhaven mehrere Änderungen. Einen gesetzlich festgelegten Starttermin gibt es nicht. Zwar gilt der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April allgemein als übliche Heizperiode. Wird es in einer Wohnung schon vorher zu kalt, kann die Heizpflicht jedoch früher einsetzen.

Welche Temperaturen erreicht werden müssen, hängt auch vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Als Orientierung gelten nach bisherigen Gerichtsentscheidungen häufig 20 bis 22 Grad am Tag und etwa 18 Grad in der Nacht. Einheitliche gesetzliche Mindesttemperaturen für sämtliche Wohnungen gibt es nicht.

CO₂-Preis verteuert Heizen

Die Heizkosten werden vor allem durch Verbrauch, Gebäudezustand, Heizsystem und Tarif bestimmt. Bei Gas und Heizöl fällt zusätzlich der CO₂-Preis an. Dieser liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne.

Für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden nennt die Verbraucherzentrale zusätzliche CO₂-Kosten von rund 263 bis 311 Euro. Bei einem Verbrauch von 2.000 Litern Heizöl sind es etwa 349 bis 412 Euro. Die Beträge bilden nur den CO₂-Anteil ab, nicht die vollständige Heizkostenrechnung.

In Mietshäusern richtet sich die Verteilung dieser Kosten nach der energetischen Qualität des Gebäudes. Bei einer Zentralheizung sollte der Anteil des Vermieters bereits in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt sein. Ob der Preiskorridor 2027 unverändert bleibt, war Ende August noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.

Mehr Auswahl bei Heizungen

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die frühere Vorgabe, wonach neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten, ist entfallen. Beim Austausch können Eigentümer wieder zwischen mehreren Techniken wählen, darunter Öl- und Gasheizungen. Eine funktionierende Anlage muss zum Beginn der Heizperiode nicht allein wegen der Neuregelung ersetzt werden. Für fossile Brennstoffe sind ab 2029 schrittweise strengere Vorgaben angekündigt.

Frist für Messgeräte

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und andere Geräte zur Verbrauchserfassung nachgerüstet oder ersetzt werden. Bei bereits fernablesbarer Technik müssen Nutzer regelmäßig Informationen über ihren Verbrauch erhalten.

Originalquelle

Nord24

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