Nordländer fordern mehr Rechte für Frauen auf Bauernhöfen
Bremen, Niedersachsen und Hamburg verlangen bessere Absicherung, mehr Transparenz bei Fördermitteln und eine Frauenquote in wichtigen Agrargremien.
Bremen, Niedersachsen und Hamburg wollen die Stellung von Frauen in der Landwirtschaft verbessern. Einen gemeinsamen Antrag beraten die Länder vom 23. bis 25. September auf der Agrarministerkonferenz in Würzburg. Im Mittelpunkt stehen soziale Absicherung, Mutterschutz, Hofnachfolge und die Beteiligung an Entscheidungsgremien.
Die drei Länder fordern den Bund auf, rechtliche und wirtschaftliche Nachteile abzubauen. Nach den im Antrag genannten Daten werden rund neun von zehn landwirtschaftlichen Betrieben von Männern geführt. Frauen übernähmen zwar häufig Aufgaben in Organisation, Buchhaltung, Direktvermarktung und neuen Geschäftsfeldern, seien aber in Betriebsleitungen und bei Hofübergaben deutlich seltener vertreten.
Mutterschutz für Selbstständige
Ein Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit von Familie und selbstständiger Arbeit. Für selbstständige Landwirtinnen soll ein Mutterschutz geschaffen werden, der bei Schutzdauer und Leistungsumfang mit den Regelungen für abhängig Beschäftigte vergleichbar ist. Dazu sollen geeignete Finanzierungsmodelle geprüft werden.
Verbessert werden sollen außerdem die eigenständige Altersvorsorge und der Zugang zu Förderprogrammen. Auch bei Betriebsgründungen und Hofübernahmen wollen die Länder bestehende Hürden für Frauen verringern.
Förderung nach Geschlecht auswerten
Die Initiative verlangt zudem ein dauerhaftes Gender-Monitoring für die Agrarförderung. Direktzahlungen, Programme zur ländlichen Entwicklung und nationale Förderangebote sollen danach getrennt nach Geschlechtern ausgewertet und die Ergebnisse regelmäßig veröffentlicht werden. Die Daten sollen zeigen, ob Frauen und Männer gleichermaßen von den Förderinstrumenten profitieren.
Für Entscheidungsgremien der ländlichen Entwicklung schlagen die Länder eine verbindliche bundesweite Frauenquote vor. Dort wird unter anderem über Fördermittel und regionale Entwicklungsprojekte beraten. Der Bund soll bis zur Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2027 schriftlich über mögliche Schritte berichten.
Reform ab 2028
Auch bei der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2028 sollen Fördermöglichkeiten gezielter für Frauen eingesetzt werden. Anlass der Initiative ist unter anderem das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026.
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Senatspressestelle BremenKommentare
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