Neue Regeln für Bremer Praxen: Cannabis, Psychotherapie und E-Akte

Seit Oktober gelten für Praxen mehrere Änderungen. Sie betreffen unter anderem Cannabisblüten, Gruppentherapien, Gesundheitskarten und Einweisungen.

Panorama 14. Oktober 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Für Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bremen gelten seit dem 1. Oktober 2026 mehrere neue Vorgaben. Eine wesentliche Änderung betrifft medizinisches Cannabis: Im Sozialgesetzbuch ist die bisherige Grundlage für den Anspruch gesetzlich Versicherter auf die Verordnung getrockneter Cannabisblüten entfallen.

Auch bei der Lungenkrebs-Früherkennung langjähriger Raucher wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Dadurch dürfen weitere Arztgruppen organisatorische Leistungen für das Screening erbringen. Der EBM regelt, wie ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Neue Formulare und Vergütung

Für Disease-Management-Programme, kurz DMP, gibt es jetzt ein einheitliches Teilnahmeformular. Der Vordruck 070F gilt unabhängig von der jeweiligen Erkrankung und ersetzt die bisherigen Formulare. Zudem wurden die Vergütungsvereinbarungen für die DMP zu koronarer Herzkrankheit und Diabetes Typ 1 geändert.

Praxen können außerdem die Sachkosten für Kaltschlingen bei bestimmten endoskopischen Eingriffen abrechnen. Kaltschlingen dienen dazu, Gewebe ohne elektrischen Strom abzutragen. Gleichzeitig wurden Kürzungen bei der Vergütung humangenetischer Untersuchungen wirksam.

Fax reicht nicht mehr

Einweisungen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz dürfen nicht mehr per Fax an das Bremer Ordnungsamt geschickt werden. Die Übermittlung ist seit Oktober nur noch per E-Mail an die von der Behörde benannte Adresse möglich.

Bei psychotherapeutischen Gruppentherapien können Leistungskomplexe nun je abgeschlossenen 100 Minuten höchstens zweimal am selben Behandlungstag abgerechnet werden. Getrennte Sitzungen sind dafür nicht mehr erforderlich.

Technik-Update erforderlich

Die Krankenkassen geben nur noch elektronische Gesundheitskarten aus, die das Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen. Praxen benötigen deshalb für ihre Konnektoren die Firmware-Version PTV6. Ohne die Aktualisierung kann es nach Angaben der KV Bremen zu Verbindungsproblemen kommen.

Originalquelle

KV Bremen

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