Mehr Ärzte dürfen zur Lungenkrebs-Früherkennung beraten

Ab 1. Oktober können in Bremen zwei weitere ärztliche Fachgruppen Beratungen und Berichte zur Lungenkrebs-Früherkennung abrechnen.

Panorama 28. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Der Kreis der Ärzte, die bestimmte Leistungen zur Lungenkrebs-Früherkennung anbieten und abrechnen dürfen, wird zum 1. Oktober 2026 erweitert. Künftig können auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung die Erstberatung übernehmen und die medizinische Eignung dokumentieren. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hin.

Voraussetzung ist, dass die Ärzte Leistungen aus Kapitel 3 oder 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen dürfen. Der EBM regelt die Vergütung ambulanter Behandlungen gesetzlich Versicherter.

Zwei Leistungen betroffen

Die Änderung umfasst zwei Gebührenordnungspositionen (GOP). Für einen Bericht über den Zigarettenkonsum und die medizinische Eignung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie können Ärzte die GOP 01875 ansetzen. Sie wird mit 39 Punkten beziehungsweise 4,97 Euro vergütet und darf einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.

Die GOP 01876 betrifft die erstmalige Beratung zur Lungenkrebs-Früherkennung. Sie ist mit 87 Punkten beziehungsweise 11,08 Euro je vollendeten fünf Minuten bewertet. In einer Sitzung kann sie für höchstens 15 Minuten und damit bis zu dreimal angesetzt werden. Die Erstberatung ist jedoch nur einmal je versicherter Person abrechenbar.

Untersuchung für Risikogruppe

Bislang waren diese beiden Leistungen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin sowie Innere Medizin vorbehalten. Durch die Erweiterung können zusätzliche Arztpraxen die erforderliche Beratung und Dokumentation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen.

Das Früherkennungsangebot richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren. Stellen Hausärzte oder Internisten die entsprechende Indikation, können sie die Betroffenen an eine radiologische Fachpraxis überweisen. Dort erfolgt die Untersuchung mit einer Niedrigdosis-Computertomografie, die mit einer geringeren Strahlenmenge als eine herkömmliche CT arbeitet.

Originalquelle

KV Bremen

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