Bremen weitet Rauchverbot auf E-Zigaretten und Cannabis aus
Die Bürgerschaft hat den Nichtraucherschutz verschärft. Künftig gelten an weiteren Orten Verbote für Tabak, Cannabis, E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte.
In Bremen und Bremerhaven gelten künftig erweiterte Rauchverbote. Die Bremische Bürgerschaft hat eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Sie erfasst neben Tabak nun auch Cannabis, E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte für Tabak und Cannabis.
Neu betroffen sind unter anderem überdachte Haltestellen, Spielbanken und Spielhallen. Das Verbot soll außerdem in bestimmten Außenbereichen von Freizeit- und Vergnügungsstätten gelten. Auch Außenbereiche der Gastronomie an Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden einbezogen.
Schutz vor Passivrauch
Mit der Neuregelung wird der Schutz von Nichtrauchenden vor Passivrauch ausgeweitet. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns, verwies insbesondere auf Kinder und Jugendliche, Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte. Nach ihrer Darstellung soll der Gesundheitsschutz bei der Abwägung mit den Interessen Rauchender Vorrang haben.
Weitere Konsumformen erfasst
Die Gesetzesänderung reagiert auf neue Formen des Rauchens und Verdampfens. Damit gelten die Beschränkungen an den genannten Orten nicht nur für herkömmliche Tabakprodukte, sondern auch für Cannabis und elektronische Geräte. Angaben dazu, wann die neuen Regeln in Kraft treten, enthält die Mitteilung nicht.
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SPD-Fraktion BremenKommentare
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