Messerangriffe und Raub: Sieben Prozesse vor dem Amtsgericht

Das Amtsgericht Bremen verhandelt vom 5. bis 9. Oktober sieben Strafsachen. Die Vorwürfe reichen von Unfallflucht bis zu Messerangriffen.

Polizei 02. Oktober 2026, 15:55 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Amtsgericht Bremen (Archivfoto)
Amtsgericht Bremen (Archivfoto) | Foto: kriddl / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Vor dem Amtsgericht Bremen beginnen vom 5. bis 9. Oktober sieben Strafprozesse. In drei Verfahren geht es um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Weitere Anklagen betreffen unter anderem Raub, Unfallflucht und Gewalt gegen eine frühere Partnerin sowie Polizeibeamte.

Angriffe mit Messern

Am Montag soll sich ein Mann verantworten, der seinem Kontrahenten im Mai 2025 mit einem Teppichmesser ins Gesicht und an den Hinterkopf geschlagen haben soll. Laut Anklage erlitt das Opfer zwei jeweils etwa zehn Zentimeter lange Schnittwunden. Der Termin beginnt um 13.15 Uhr.

Für Mittwoch ist ein weiterer Prozess angesetzt. Ein Angeklagter soll im Mai 2026 vor einer Diskothek mehrfach mit einem Klappmesser zugestochen haben. Der Geschädigte erlitt laut Anklage oberflächliche Verletzungen am Oberarm und an den Rippen.

Gewalt in Beziehungen

Am Dienstag verhandelt das Gericht einen mutmaßlichen Angriff auf eine damalige Lebensgefährtin. Der Angeklagte soll die Frau zu Boden geschlagen und anschließend mit einem Metallbesenstiel verletzt haben.

Am Freitag stehen zwei umfangreichere Verfahren an. Ein Mann soll seine frühere Partnerin wiederholt geschlagen und getreten haben. Bei Polizeieinsätzen soll er Widerstand geleistet und einem Beamten in den Finger gebissen haben. Ein weiterer Angeklagter soll in die Wohnung einer Frau eingedrungen sein, sie verletzt und ihr Smartphone an sich genommen haben.

Vorwürfe im Straßenverkehr

Zudem geht es um eine mutmaßliche Unfallflucht nach einem Parkschaden von 5.000 Euro. In einem anderen Verfahren soll ein Autofahrer beim Abbiegen am Utbremer Ring eine vorfahrtsberechtigte Frau angefahren haben. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Schauplatz

Ostertorstraße, Bremen Große Karte

Originalquelle

Amtsgericht Bremen

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