Prozess wegen Messerangriffs in Bremen beginnt im September
Ein 41-Jähriger muss sich ab 2. September vor dem Landgericht Bremen wegen versuchten Totschlags und weiterer Vorwürfe verantworten.
Ein 41 Jahre alter Mann muss sich ab Mittwoch, 2. September, vor dem Landgericht Bremen wegen versuchten Totschlags und weiterer mutmaßlicher Gewalttaten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 19. März in einer Wohnung in der Ahlhorner Straße einen Mann mit einem Messer im Gesicht und am Hals verletzt zu haben.
Nach der Anklage soll der Beschuldigte sein Opfer zwischen einer Küchentür und einer Wand eingeklemmt haben. Als der Mann sich wehrte, soll der 41-Jährige mit einem rund sechs Zentimeter langen Messer zugestochen haben. Das Opfer erlitt demnach unter anderem eine Verletzung der äußeren Halsschlagader mit arterieller Blutung sowie eine Schädigung des Gesichtsnervs auf der linken Gesichtshälfte. Es musste notfallmedizinisch im Krankenhaus behandelt werden.
Weitere Vorwürfe vom Vortag
Bereits einen Tag zuvor soll der Angeklagte in einem Treppenhaus an der Hastedter Straße nach einem verbalen Streit versucht haben, einen weiteren Mann ins Gesicht zu schlagen. Anschließend soll er ihn einen Treppenabsatz hinuntergestoßen haben. Der Mann stolperte laut Staatsanwaltschaft einige Stufen hinab und prallte mit dem Oberkörper gegen ein Geländer. Er habe Prellungen an Rippen und Unterarm erlitten.
Nach diesem Vorfall wurde der 41-Jährige in das Klinikum Bremen-Ost gebracht. Dort soll er einen Mitarbeiter mehrfach mit der Faust gegen die Wange geschlagen haben.
Mehrere Verhandlungstage geplant
Nach Angaben des Gerichts leidet der Angeklagte mutmaßlich an einer schizoaffektiven Störung. Seine Schuldfähigkeit könnte bei den vorgeworfenen Taten erheblich vermindert gewesen sein. Weitere Verhandlungstage sind bis zum 30. Oktober vorgesehen, darunter am 21. und 29. September sowie am 2., 15., 27., 29. und 30. Oktober. Für den 29. Oktober ist ein Beginn um 10.30 Uhr angesetzt, an den übrigen Tagen um 9.30 Uhr. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Landgericht BremenKommentare
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