Linke fordert neue Klima-Notlage für Bremen
Die Bremer Linksfraktion verlangt zusätzliche Kredite für Klimaschutz. Sie will dafür erneut eine außergewöhnliche Notlage im Haushalt erklären lassen.
Die Bremer Linksfraktion fordert, die Klimakrise erneut als haushalterische Notlage anzuerkennen. Damit soll das Land Bremen zusätzliche Kredite aufnehmen können, obwohl die Schuldenbremse die Neuverschuldung grundsätzlich begrenzt. Nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden Sofia Leonidakis reichen die bisherigen Mittel nicht aus, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2038 zu erreichen.
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen unter anderem Gebäudesanierungen, Hitzeschutz, klimafeste Quartiere, eine moderne Wärmeversorgung und der Umbau des Verkehrs finanziert werden. Auch die Umstellung von Wirtschaft und Produktion verursache hohe Kosten, argumentiert die Fraktion.
Kredite für konkrete Jahre
Bremen hatte bereits 2023 die Klimakrise als außergewöhnliche Notsituation für den Haushalt eingestuft und dafür zusätzliche Mittel bereitgestellt. Das Bundesverfassungsgericht begrenzte jedoch die damalige Konstruktion: Kredite aus einer Notlage dürfen nicht über mehrere Jahre in Rücklagen angesammelt werden.
Die Linksfraktion verweist nun auf ein Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs aus dem vergangenen Herbst. Demnach kann die Klimakrise grundsätzlich eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenbremse darstellen. Voraussetzung ist, dass die Kreditaufnahme für einzelne Haushaltsjahre beschlossen und nachvollziehbar begründet wird.
Investitionen und soziale Folgen
Leonidakis begründet den Vorstoß auch mit den Folgen von Hitze, Starkregen, Stürmen und steigenden Energiekosten. Investitionen in Klimaschutz und Anpassung müssten sozial ausgestaltet werden, damit Menschen mit geringeren Einkommen nicht besonders belastet würden. Zugleich könnten sie nach Darstellung der Fraktion Aufträge sichern und Arbeitsplätze schaffen.
Die Erklärung einer neuen Klima-Notlage wäre eine politische Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft. Einen entsprechenden Beschluss oder eine Position des Senats nennt die Mitteilung nicht.
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