Wirtschaft

Länder drängen auf neue Regeln für Einfuhrumsatzsteuer

Die Finanzminister der Länder wollen Importeure durch ein Verrechnungsmodell entlasten. Die Umstellung könnte bis 2030 erfolgen und den Hafenstandort Bremen stärken.

10. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder wollen das Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer grundlegend ändern. Auf Initiative Bremens, Hamburgs, Nordrhein-Westfalens und Hessens fasste die Finanzministerkonferenz am Donnerstag einen einstimmigen Beschluss. Das bisherige Fristenmodell soll möglichst bis zum 1. Januar 2030 durch ein Verrechnungsmodell ersetzt werden.

Für importierende Unternehmen würde das bedeuten: Sie müssten die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zunächst zahlen. Stattdessen würden sie den Betrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und zugleich als Vorsteuer abziehen. Das soll Verwaltungsaufwand senken und die Liquidität der Unternehmen schonen.

Vorteil für Importeure

In Deutschland gilt seit 2020 eine Fristenregelung. Importeure müssen die Steuer nicht schon zur Monatsmitte, sondern erst am 26. Tag des zweiten Folgemonats abführen. Das verringert zwar die finanzielle Belastung, ersetzt aber nicht die sofortige Verrechnung.

In vielen anderen EU-Staaten ist ein Verrechnungsmodell bereits üblich. Bei hohen Importvolumina kann dies einen erheblichen Liquiditätsvorteil schaffen. Nach Angaben des Bremer Finanzressorts nutzen manche Unternehmen deshalb für Einfuhren Häfen in den Niederlanden oder Belgien.

IT-Umstellung erforderlich

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Konzept für die Reform erarbeitet. Bevor das Verfahren eingeführt werden kann, sind Gesetzesänderungen und umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme von Bund und Ländern notwendig. Das Finanzressort verweist dabei auf den hohen technischen und personellen Aufwand in der Steuerverwaltung.

Finanzsenator Björn Fecker erwartet von der Reform weniger Bürokratie für Unternehmen und bessere Wettbewerbsbedingungen für die bremischen Häfen.

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