Panorama

Länder drängen auf neues Verfahren bei Einfuhrumsatzsteuer

Die Finanzministerkonferenz will ein Verrechnungsmodell für die Einfuhrumsatzsteuer vorbereiten. Es soll Importeure entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen stärken.

10. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bremer Häfen (Logo)
Bremer Häfen (Logo) | Foto: Alexrk / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder wollen die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer grundlegend vereinfachen. Die Finanzministerkonferenz sprach sich am 10. September einstimmig dafür aus, ein Verrechnungsmodell weiter vorzubereiten. Bremen hatte die Initiative gemeinsam mit Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen eingebracht.

Das neue Verfahren soll das bisherige Fristenmodell möglichst zum 1. Januar 2030 ablösen. Voraussetzung sind Gesetzesänderungen sowie umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme von Bund und Ländern.

Steuer erst verrechnen

Nach dem geplanten Modell müssten Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer beim Import nicht zunächst bezahlen. Sie würden den Betrag in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und zugleich als Vorsteuer abziehen. Das kann vor allem bei hohen Importvolumina die Liquidität der Unternehmen schonen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

In Deutschland gilt seit 2020 eine Fristenregelung. Importeuren wird die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer später abverlangt: Statt zum 16. eines Monats ist sie erst am 26. des zweiten Folgemonats fällig. Damit wird die finanzielle Belastung zwar verringert, sie entfällt aber nicht vollständig.

Vorteil für andere Häfen

Viele andere EU-Staaten nutzen bereits Verrechnungsmodelle. Nach Angaben des Bremer Finanzressorts kann der dadurch entstehende Liquiditätsvorteil dazu beitragen, dass Unternehmen Einfuhren über Häfen in den Niederlanden oder Belgien abwickeln. Finanzsenator Björn Fecker erwartet von der Reform weniger Bürokratie für Importeure und bessere Wettbewerbsbedingungen für den Hafenstandort Bremen.

Die technische Umsetzung gilt allerdings als aufwendig. Das Verrechnungsverfahren soll weitgehend automatisiert ablaufen, erfordert nach Angaben des Ressorts aber erhebliche Anpassungen in der Steuerverwaltung.

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel