Gutachten sieht Spielraum für mehr Bundesgeld für Seehäfen
Ein IHK-Nord-Gutachten hält höhere Bundesmittel für Seehäfen auch ohne Änderung des Grundgesetzes für möglich.
Der Bund könnte seine Finanzhilfen für deutsche Seehäfen nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens auch ohne Änderung des Grundgesetzes erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag der IHK Nord erstellte Untersuchung. Sie stützt damit die Forderung Bremens nach einer dauerhaft stärkeren Beteiligung des Bundes an der Hafeninfrastruktur.
Bislang war vielfach davon ausgegangen worden, dass eine weitergehende Bundesfinanzierung erst nach einer Verfassungsänderung möglich wäre. Diese Auffassung hatte zuletzt auch die Bundesregierung vertreten. Das Gutachten kommt nun zu einer anderen rechtlichen Bewertung.
Seit Jahren unverändert
Der Bund zahlt seit 2005 jährlich rund 38,5 Millionen Euro in den sogenannten Hafenlastenausgleich für sämtliche norddeutschen Seehäfen. Dieser Betrag ist seitdem unverändert. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe beziffert den Investitionsbedarf für die kommenden Jahre dagegen auf etwa 15 Milliarden Euro.
Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, wertet die Untersuchung als Unterstützung für die Position des Landes. Häfen erfüllten Aufgaben für Außenhandel, Versorgung, Energieversorgung und zunehmend auch die Verteidigungsfähigkeit. Diese Kosten könnten die Küstenländer nach ihrer Auffassung nicht dauerhaft allein tragen.
Gemeinsame Zuständigkeit gefordert
Bremen hatte sich bereits im Dezember 2024 gemeinsam mit den übrigen Küstenländern im Bundesrat für eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Finanzierung von See- und Binnenhäfen eingesetzt. Ziel ist eine planbare und angemessene Beteiligung des Bundes. Das aktuelle Gutachten schafft dafür keine neuen Mittel, liefert aber eine rechtliche Grundlage für die politische Forderung nach höheren Zahlungen.
Originalquelle
Senatspressestelle BremenKommentare
Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.