Gericht weist Beschwerde ab: Günthner kann Oberbürgermeister werden

Das Oberverwaltungsgericht sieht keine entscheidenden Fehler im Bremerhavener Wahlverfahren. Martin Günthners Ernennung kann wie geplant erfolgen.

Politik 22. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Martin Günthner (Archivfoto)
Martin Günthner (Archivfoto) | Foto: Foto-AG Melle / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 de

Martin Günthner kann das Amt des Bremerhavener Oberbürgermeisters übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Beschwerde eines unterlegenen Mitbewerbers zurückgewiesen. Damit muss die geplante Ernennung nicht weiter aufgeschoben werden.

Der Beschluss kann nicht mehr vor einem anderen Verwaltungsgericht angefochten werden. Der Antragsteller könnte sich aber noch an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Verfahren war fair

Das Gericht prüfte nicht, ob die Stadtverordnetenversammlung den aus seiner Sicht besten Kandidaten gewählt hatte. Es kontrollierte nur, ob alle Bewerber im Ausschreibungs- und Wahlverfahren die gleichen Chancen erhielten. Nach Ansicht des Gerichts gab es dabei keine entscheidenden Fehler.

Der unterlegene Bewerber hatte bemängelt, dass nicht alle zugelassenen Kandidaten die zuvor festgelegten Anforderungen erfüllten. Das Gericht verwies darauf, dass auch er selbst keine Erfahrung in einer Spitzenposition in Wirtschaft oder Verwaltung nachweisen konnte.

Klare Stimmenmehrheit

Zudem hätte sich das Wahlergebnis nach Berechnung des Gerichts nicht geändert. Günthner erhielt in der Stadtverordnetenversammlung 28 Stimmen, der Antragsteller neun. Eine weitere Stimme entfiel auf einen dritten Kandidaten.

Auch ein vom Antragsteller kritisiertes Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion habe das Ergebnis nicht beeinflusst. Nach Angaben des Gerichts konnten ebenso Bewerber gewählt werden, die nicht von der SPD vorgeschlagen worden waren. Bereits das Verwaltungsgericht Bremen hatte einen Eilantrag gegen die Besetzung des Amtes abgelehnt.

Schauplatz

Am Wall, Bremen Große Karte

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz