Gericht weist Beschwerde gegen Bremerhavener OB-Wahl zurück
Das Oberverwaltungsgericht sieht keine Rechtsfehler im Verfahren zur Wahl des Bremerhavener Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Wahl des Bremerhavener Oberbürgermeisters bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Beschwerde eines unterlegenen Bewerbers zurückgewiesen. Gegen den Beschluss kann kein weiteres Rechtsmittel bei den Verwaltungsgerichten eingelegt werden.
Der Bewerber hatte das Verfahren vor der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung beanstandet. Das Gericht prüfte dabei nur, ob alle Kandidatinnen und Kandidaten faire und gleiche Chancen hatten. Die politische Wahlentscheidung selbst kontrollierte es nicht inhaltlich.
Keine Auswirkung aufs Ergebnis
Nach Ansicht des Gerichts waren weder die Ausschreibung noch das Wahlverfahren rechtswidrig. Der Beschwerdeführer hatte kritisiert, dass nicht alle zugelassenen Kandidaten die verlangten Voraussetzungen erfüllten. Allerdings erfüllte er das Anforderungsprofil selbst nicht. Ihm fehlte demnach Erfahrung in einer Spitzenposition in der Wirtschaft oder Verwaltung.
Auch das Abstimmungsergebnis hätte sich nach Auffassung des Gerichts nicht geändert. Der gewählte Bewerber erhielt 28 Stimmen, der Beschwerdeführer neun. Eine weitere Stimme ging an einen dritten Kandidaten.
SPD-Vorschlag ohne Einfluss
Der Bewerber wandte sich zudem gegen ein von ihm so bezeichnetes Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion. Dies habe sich nicht auf die Wahl ausgewirkt, erklärte das Gericht. Auch andere Bewerber hätten gewählt werden können.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Dem Antragsteller bleibt die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
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Oberverwaltungsgericht BremenKommentare
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