Gericht macht Weg für Günthners Amtsantritt frei
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mitbewerbers zurückgewiesen. Martin Günthner soll am Mittwoch zum Bremerhavener Oberbürgermeister ernannt werden.
Martin Günthner kann das Amt des Bremerhavener Oberbürgermeisters übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies am Montag, 21. September, die Beschwerde eines Mitbewerbers gegen die Stellenbesetzung zurück. Die geplante Ernennung muss deshalb nicht weiter aufgeschoben werden.
Der Mitbewerber war bei der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai unterlegen. Mit seinem gerichtlichen Vorgehen wollte er erreichen, dass der Posten vorerst unbesetzt bleibt.
Eilantrag ohne Erfolg
Bereits das Verwaltungsgericht Bremen hatte den Eilantrag am 23. Juli abgelehnt. Anschließend wandte sich der Bewerber an das Oberverwaltungsgericht. Auch dort konnte er sich nicht durchsetzen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts lagen keine ausreichenden Gründe vor, die Stelle bis zu einer weiteren Klärung freizuhalten. Damit ist im Eilverfahren die entscheidende rechtliche Hürde für Günthners Amtsantritt beseitigt.
Ernennung am Mittwoch
Der Magistrat soll Günthner am Mittwoch, 23. September, offiziell ernennen. Der Beginn seiner Amtszeit ist für Donnerstag, 1. Oktober, vorgesehen. Bis dahin steht noch der formale Ernennungsakt aus.
Günthner begrüßte die Entscheidung. Sie schaffe Klarheit darüber, dass er das Amt übernehmen könne, für das ihn die Stadtverordnetenversammlung gewählt habe. Nach seiner Ernennung wolle er seine Arbeit für die Stadt aufnehmen.
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