Gericht gibt Weg frei: Günthner kann Bremerhavens OB werden
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mitbewerbers abgewiesen. Martin Günthners Ernennung zum Oberbürgermeister ist für Mittwoch vorgesehen.
Martin Günthner kann das Amt des Bremerhavener Oberbürgermeisters übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am Montag, 21. September, die Beschwerde eines unterlegenen Mitbewerbers zurückgewiesen. Damit muss die Besetzung der Stelle nicht länger aufgeschoben werden.
Der Magistrat soll Günthner am Mittwoch, 23. September, ernennen. Als Termin für seinen Amtsantritt ist Donnerstag, 1. Oktober, vorgesehen.
Streit um Wahlverfahren
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Wahl des Oberbürgermeisters durch die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai. Ein nicht gewählter Bewerber ging anschließend gerichtlich gegen das Verfahren vor. Er wollte erreichen, dass die Stelle zunächst unbesetzt bleibt.
Das Verwaltungsgericht Bremen wies seinen Eilantrag bereits am 23. Juli zurück. Dagegen legte der Mitbewerber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Auch dort hatte sein Antrag keinen Erfolg. Das Gericht sah keinen ausreichenden Grund, die Ernennung vorläufig zu verhindern.
Amtsantritt im Oktober
Mit der Entscheidung ist der Weg für den geplanten Wechsel an der Spitze des Bremerhavener Magistrats frei. Günthner erklärte, das Urteil schaffe Klarheit über seinen Amtsantritt. Nach seiner Ernennung wolle er seine Arbeit in der Stadt aufnehmen.
Der frühere Bremer Wirtschaftssenator war von der SPD für den Posten vorgeschlagen worden. Er soll auf Melf Grantz folgen, der nicht erneut für das Amt antrat. Die Wahl des Oberbürgermeisters erfolgt in Bremerhaven durch die Stadtverordnetenversammlung.
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