Gericht stoppt Bremer Ausbildungsabgabe von 152.000 Euro nicht

Eine Arbeitgeberin wollte die Zahlung im Eilverfahren aussetzen. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte den Antrag ab.

Panorama 21. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Eine Arbeitgeberin muss die Bremer Ausbildungsabgabe vorerst zahlen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat ihren Eilantrag abgelehnt. Gegen sie waren für das Meldejahr 2024 insgesamt 152.132,76 Euro festgesetzt worden. Zugleich sprach ihr die Behörde einen Ausgleich für Ausbildungskosten von 18.000 Euro zu.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Eilverfahrens. Den Streitwert setzte das Gericht auf 33.533,19 Euro fest. Die Entscheidung fiel am 21. September 2026.

Klage stoppt Zahlung nicht

Die Arbeitgeberin hatte im April gegen den Bescheid der Bremer Sozialbehörde geklagt. Sie hält die Abgabe für unvereinbar mit übergeordnetem Recht. Außerdem sei die Forderung ihrer Ansicht nach zu spät festgesetzt worden. Parallel beantragte sie, die Zahlung bis zur Entscheidung über ihre Klage auszusetzen.

Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Nach Einschätzung der Kammer handelt es sich bei der Ausbildungsabgabe um eine öffentliche Abgabe. Eine Klage dagegen stoppt die Zahlung deshalb nicht automatisch. Die endgültige Entscheidung über die Einwände der Arbeitgeberin ist davon zu unterscheiden.

Fonds seit 2023

Das zugrunde liegende Gesetz trat im April 2023 in Kraft. Es sieht einen staatlichen Fonds vor, den Arbeitgeber mit Sitz im Land Bremen über eine branchenübergreifende Abgabe finanzieren. Betriebe, die ausbilden, erhalten daraus einen finanziellen Ausgleich. Weitere Fördermaßnahmen können ebenfalls aus dem Fonds bezahlt werden.

Der Bremer Staatsgerichtshof hatte das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Dezember 2024 für vereinbar mit der Landesverfassung erklärt.

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz