Bremer Ausbildungsabgabe: Betrieb muss vorerst zahlen

Eine Klage stoppt die Bremer Ausbildungsabgabe nicht automatisch. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag eines Arbeitgebers ab.

Panorama 21. September 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Ein nicht genannter Bremer Arbeitgeber muss eine festgesetzte Ausbildungsabgabe trotz seiner Klage zunächst zahlen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Eilantrag des Unternehmens abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Arbeits- und Sozialsenatorin hatte für das Meldejahr 2024 eine Abgabe von 152.132,76 Euro festgesetzt. Zugleich sprach sie dem Betrieb einen Ausbildungskostenausgleich von 18.000 Euro zu. Gegen den Bescheid erhob das Unternehmen im April 2026 Klage und beantragte, die Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen.

Klage stoppt Zahlung nicht

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Ausbildungsabgabe um eine öffentliche Abgabe. Deshalb hat eine Klage dagegen nicht automatisch zur Folge, dass die Forderung vorerst nicht vollstreckt werden darf. Der Gesetzgeber wolle damit sicherstellen, dass öffentliche Aufgaben weiter finanziert werden können.

Der Arbeitgeber hält die Abgabe nach seinem Vortrag für unvereinbar mit höherrangigem Recht. Außerdem sei sie zu spät festgesetzt worden. Über diese Einwände traf das Gericht in dem Eilverfahren keine abschließende Entscheidung.

Fonds seit 2023

Das Land Bremen finanziert über die branchenübergreifende Abgabe einen Ausbildungsfonds. Ausbildungsbetriebe erhalten daraus einen Kostenausgleich. Weitere Fördermaßnahmen können ebenfalls finanziert werden. Der Bremer Staatsgerichtshof hatte das zugrunde liegende Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Dezember 2024 mit der Landesverfassung für vereinbar erklärt. Den Streitwert des Eilverfahrens setzte das Verwaltungsgericht auf 33.533,19 Euro fest.

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