Gericht bestätigt vorerst Bremerhavener Ausbaubeitrag
Ein Eigentümer wollte die Zahlung von 13.571,88 Euro stoppen. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte seinen Eilantrag ab.
Ein Grundstückseigentümer muss einen Straßenausbaubeitrag der Stadt Bremerhaven vorerst weiter zahlen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat seinen Eilantrag gegen die sofortige Durchsetzung des Bescheids abgelehnt. Die Verfahrenskosten trägt der Antragsteller.
Die Stadt hatte im April 2025 einen Beitrag von 13.571,88 Euro festgesetzt. Anlass waren Straßen- und Kanalarbeiten in einem Gewerbegebiet zwischen August und Dezember 2022. Unter anderem wurden sieben alte Straßenabläufe durch zwölf neue ersetzt. Außerdem entstanden eine Rinne zur gezielten Wasserableitung und ein stärkerer Unterbau für den Gehweg.
Streit um zwei Flurstücke
Der Eigentümer wandte ein, nur eines seiner beiden Flurstücke grenze an die ausgebaute Straße. Das andere werde über eine andere Straße erreicht und dürfe deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Beide Flächen seien eigenständig bebaut und könnten getrennt verkauft werden.
Die Stadt hielt dagegen: Beide Flurstücke seien gemeinsam in einem Grundbuch geführt und bildeten damit rechtlich ein Grundstück. Für den Beitrag komme es weder auf die Postanschrift noch darauf an, welcher Zugang tatsächlich genutzt werde.
Zahlung nicht ausgesetzt
Das Gericht folgte im Eilverfahren der Sicht der Stadt. Im Beitragsrecht gilt grundsätzlich das Grundstück, das im Grundbuch als rechtliche Einheit eingetragen ist. Davon darf nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn Sinn und Zweck der Beitragsregeln dies verlangen.
Die Arbeiten kosteten nach Berechnung der Stadt insgesamt 101.120,92 Euro. Davon wurden 75 Prozent auf zehn angrenzende Grundstückseigentümer verteilt. Den Wert des Gerichtsverfahrens setzte die Kammer auf 3.392,97 Euro fest.
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