Gericht bestätigt Verlegung von Hafen-Demonstration
Eine Kundgebung zum Hafenarbeiteraktionstag durfte nicht auf dem Eurogate-Betriebsgelände stattfinden. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte die Verlegung.
Eine für den 23. Oktober 2026 angemeldete Kundgebung im Bremerhavener Hafengebiet durfte nicht auf dem Betriebsgelände des Containerterminals Eurogate stattfinden. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte am 22. Oktober einen Eilantrag gegen die Verlegung auf einen öffentlichen Gehweg weitgehend ab.
Der Anmelder wollte zwischen 12.30 und 15.30 Uhr an der Senator-Borttscheller-Straße und der Straße Am Nordhafen auf den internationalen Hafenarbeiteraktionstag aufmerksam machen. Die zuständige Behörde wies der Versammlung stattdessen eine Gehwegfläche an der Straße Am Nordhafen zu.
Kein öffentliches Forum
Nach Auffassung der Behörde ist das Terminalgelände kein allgemein zugänglicher Ort für öffentliche Diskussionen. Es werde vor allem von Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern genutzt. Auch die Beteiligung der öffentlichen Hand an einem der beiden Eurogate-Eigentümer führe nicht dazu, dass die Fläche wie ein öffentlicher Platz behandelt werden müsse.
Der Antragsteller hielt dagegen, dass er die Hafenbeschäftigten nur am ursprünglich gewählten Ort wirksam erreichen könne. Zudem sei die Fläche frei zugänglich und wegen der Eigentumsverhältnisse an Grundrechte gebunden.
Fahrbahn bleibt frei
Auf dem zugewiesenen, etwa zwei Meter breiten Gehweg durfte kein Lautsprecherwagen stehen. Die Fahrbahn und die Grünfläche in Richtung der Bahngleise mussten frei bleiben. Begründet wurde dies mit dem Schwerlast- und übrigen Verkehr im Hafen sowie der Sicherheit der Teilnehmenden.
Soweit beide Seiten einzelne Punkte bereits für erledigt erklärt hatten, stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Kosten wurden geteilt. Den Wert des Verfahrens setzte das Gericht auf 2.500 Euro fest.
Schauplatz
Originalquelle
Verwaltungsgericht BremenKommentare
Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.