FDP will Bewährung bei Terrorvorbereitung ausschließen

Die Bremer FDP fordert strengere Regeln für Heranwachsende, die wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten verurteilt werden.

Politik 21. September 2026, 14:42 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft will Bewährung und sogenannte Vorbewährung für bestimmte verurteilte Heranwachsende ausschließen. Betroffen wären Fälle, in denen ein Gericht die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat feststellt. Die Fraktion hat dazu einen Antrag vorgelegt und verlangt eine Bundesratsinitiative des Senats.

Anlass ist nach Angaben der FDP der islamistische Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day im Juli 2026. Der Täter sei bereits im Alter von 14 Jahren bei der Polizei aufgefallen und später trotz einer abweichenden Einschätzung von Polizei, Staatsschutz und Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß geblieben. Die Fraktion vertritt die Auffassung, eine Inhaftierung hätte den Anschlag wahrscheinlich verhindert.

Mehr junge Verdächtige

Zur Begründung verweist die FDP auf den Terrorismusbericht 2025 der europäischen Polizeibehörde Europol. Demnach waren 2024 unter 449 Menschen, die im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen wurden, 133 Personen zwischen 12 und 20 Jahre alt. Im Jahr zuvor waren es 93. Europol wertet dies laut Antrag als anhaltende Entwicklung hin zu einer stärkeren Beteiligung Minderjähriger und junger Menschen an extremistischen und terroristischen Aktivitäten.

Änderung im Jugendstrafrecht

Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kann nach Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Kommt bei Heranwachsenden Jugendstrafrecht zur Anwendung, kann eine Jugendstrafe nach Darstellung der FDP grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Daneben erlaubt das Jugendgerichtsgesetz eine Vorbewährung. Dabei wird die endgültige Entscheidung über eine Strafaussetzung für bis zu sechs Monate zurückgestellt. Beide Möglichkeiten sollen nach dem Willen der FDP bei entsprechenden Verurteilungen entfallen.

Eine dauerhafte Observation hält die Fraktion für zu personalintensiv. Eine Ausweitung der Präventivhaft lehnt sie wegen rechtsstaatlicher Bedenken ab. Über den Antrag muss die Bremische Bürgerschaft entscheiden.

Originalquelle

FDP-Fraktion Bremen

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