FDP lehnt Bremer Mobilitäts-Volksbegehren ab

Die Initiative „Einfach unterwegs“ will den Anteil des Autoverkehrs schrittweise senken. Die Bremer FDP kritisiert mögliche Vorgaben und hohe Kosten.

Politik 24. September 2026, 12:44 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft lehnt den Gesetzentwurf für ein mögliches Volksbegehren der Initiative „Einfach unterwegs“ ab. Der Entwurf sieht vor, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an allen zurückgelegten Wegen bis 2038 deutlich zu verringern. In Abständen von fünf Jahren soll der Anteil jeweils um mindestens 15 Prozent sinken.

Die FDP wertet dieses Ziel als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Wahl des Verkehrsmittels. Fraktionschef Thore Schäck erklärte, Menschen müssten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie für Arbeitswege, Einkäufe oder familiäre Verpflichtungen das Auto, das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Streit um Verkehrsziele

Nach Ansicht der Fraktion sollte Bremen nicht über gesetzlich festgelegte Quoten steuern, wie sich die Bevölkerung fortbewegt. Stattdessen fordert die FDP bessere Alternativen zum Auto. Dazu zählt sie einen zuverlässigeren und sichereren öffentlichen Nahverkehr, sichere Radwege sowie barrierefreie Haltestellen.

Zugleich müsse Bremen nach Auffassung der Partei weiterhin mit dem Auto erreichbar bleiben. Wie die im Gesetzentwurf vorgesehene Verringerung des Autoverkehrs konkret erreicht werden soll, geht aus der Stellungnahme der FDP nicht hervor.

Kosten in Milliardenhöhe

Die Fraktion verweist außerdem auf mögliche finanzielle Folgen. Nach einem Bericht des „Weser-Kuriers“ sollen Schätzungen des Bremer Verkehrsressorts für das Vorhaben im Milliardenbereich liegen. Eine genaue Summe nennt die FDP in ihrer Mitteilung nicht.

Schäck verlangt angesichts der Haushaltslage klare Prioritäten und finanzierbare Maßnahmen. Die Stellungnahme markiert damit den politischen Widerstand der FDP gegen die Ziele der Initiative. Eine Entscheidung über den Gesetzentwurf oder das mögliche Volksbegehren ist mit der Erklärung nicht verbunden.

Originalquelle

FDP-Fraktion Bremen

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