FDP fragt nach Folgen der EU-Verpackungsregeln für Bremer Betriebe
Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung direkt. Die FDP will vom Bremer Senat wissen, welche Belastungen sie für Unternehmen mit sich bringt.
Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat eine Kleine Anfrage zu den Folgen der neuen EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen im Land Bremen angekündigt. Die Verordnung gilt seit dem 12. August grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Mit der Regelung sollen Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle in Europa vereinheitlicht und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Sie betrifft unter anderem Anforderungen an Verpackungen sowie den Umgang mit Verpackungsabfällen.
Nationale Pflichten bleiben
Nach Darstellung der FDP entstehen für Firmen, die grenzüberschreitend handeln, weiterhin zusätzliche nationale Verpflichtungen. Dazu zählen Registrierungen und Meldungen; teilweise müssen Unternehmen auch Bevollmächtigte benennen. Die Fraktion sieht insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch den damit verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwand belastet.
Die Handelskammer Bremen verweist nach Angaben der FDP ebenfalls auf mögliche Hürden für Unternehmen. Sie befürworte deshalb eine europaweite zentrale Anlaufstelle, über die Betriebe ihre Pflichten möglichst gebündelt erledigen können.
Fragen an den Senat
Mit ihrer Kleinen Anfrage will die FDP vom Senat klären lassen, wie sich die Verordnung auf Bremer Unternehmen auswirkt und welche Unterstützung oder Erleichterungen auf Landesebene möglich sind. Konkrete Antworten des Senats liegen bislang nicht vor.
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