DUH verklagt Bremer Senat wegen zu langsamer CO₂-Minderung
Die Deutsche Umwelthilfe zieht vor das Oberverwaltungsgericht Bremen. Sie sieht die Klimaziele des Landes und gesetzliche Berichtspflichten verfehlt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht Bremen Klage gegen den Bremer Senat eingereicht. Der Umweltverband wirft der Landesregierung vor, die gesetzlich vorgegebenen Klimaziele nicht ausreichend zu verfolgen und vorgeschriebene Fristen verstreichen zu lassen.
Nach Angaben der DUH sollen die Emissionen im Land Bremen bis 2030 voraussichtlich nur um 40 bis 45 Prozent sinken. Gesetzlich vorgesehen sei dagegen eine Minderung der CO₂-Emissionen um 60 Prozent.
Klimaziel deutlich verfehlt
Die Differenz zwischen der erwarteten Entwicklung und dem Ziel beträgt damit mindestens 15 Prozentpunkte. Die DUH sieht darin ein Anzeichen dafür, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Vorgaben bis 2030 zu erfüllen.
CO₂ ist Kohlendioxid, ein Treibhausgas, das unter anderem bei der Nutzung fossiler Energieträger entsteht. Die Klimaziele des Landes sollen den Ausstoß solcher Gase schrittweise verringern.
Berichte und Maßnahmen offen
Zusätzlich beanstandet die DUH, dass der Senat Fristen für einen Klimaschutzbericht sowie für einen ergänzenden Katalog mit weiteren Maßnahmen nicht eingehalten habe. Der Verband fordert, die aus seiner Sicht fehlenden Schritte zur Emissionsminderung vorzulegen und umzusetzen.
Mit der Klage soll das Oberverwaltungsgericht klären, ob das Land seinen Pflichten aus dem Klimaschutzrecht ausreichend nachkommt. Angaben zu einem Verhandlungstermin liegen nicht vor.
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presseportal.de (recherchiert)Kommentare
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