Politik

DUH verklagt Bremer Senat wegen verfehlter Klimaziele

Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht. Die FDP kritisiert sowohl die Klimapolitik des Senats als auch das Verbandsklagerecht.

05. August 2026, 11:20 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
FDP Bremen (Logo)
FDP Bremen (Logo) | Foto: Freie Demokratische Partei (FDP) Landesverband Bremen / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht Bremen Klage gegen den Bremer Senat eingereicht. Der Umweltverband will das Land zu einem wirksamen Klimaschutzplan verpflichten. Nach Auffassung der DUH verfolgt Bremen seine gesetzlich festgelegten Ziele nicht ausreichend und hat vorgeschriebene Fristen nicht eingehalten.

Nach Angaben des Verbands werden die Treibhausgasemissionen im Land Bremen bis 2030 voraussichtlich nur um 40 bis 45 Prozent sinken. Das Klimaschutzgesetz des Landes sieht dagegen eine Minderung um 60 Prozent vor.

FDP attackiert Senat

Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft sieht die Verantwortung für die Klage beim rot-rot-grünen Senat. Ihr umweltpolitischer Sprecher Marcel Schröder erklärte, die Regierung habe weitreichende Klimaziele beschlossen, ohne einen realistischen Maßnahmenplan und eine gesicherte Finanzierung vorzulegen.

Schröder warnte vor finanziellen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Klimaschutz brauche aus seiner Sicht Ziele, die umsetzbar seien, sowie eine tragfähige Finanzierung.

Streit über Klagerecht

Zugleich griff die FDP die Rolle der Deutschen Umwelthilfe an. Schröder bezeichnete den Verband als politisch ausgerichtete Lobbyorganisation und wandte sich gegen dessen Klagemöglichkeiten. Die Fraktion fordert weiterhin, das Umwelt-Verbandsklagerecht abzuschaffen. Über Klimapolitik und den Einsatz öffentlicher Mittel müsse nach Ansicht der FDP das demokratisch gewählte Parlament entscheiden.

Originalquelle

FDP-Fraktion Bremen

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel