Deutsche Umwelthilfe verklagt Bremer Senat wegen Klimazielen
Die Deutsche Umwelthilfe zieht vor das Oberverwaltungsgericht Bremen. Der Verband fordert einen wirksameren Plan, um die Klimaziele des Landes zu erreichen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bremer Landesregierung beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht. Der Umweltverband will erreichen, dass das Land einen wirksameren Klimaschutzplan vorlegt und seine gesetzlichen Vorgaben konsequenter verfolgt.
Nach Darstellung der DUH reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen. Zudem seien vorgeschriebene Fristen und Berichtspflichten nicht ausreichend erfüllt worden.
Ziel für 2030
Das Bremische Klimaschutzgesetz sieht vor, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 60 Prozent zu senken. Nach Angaben der DUH ist derzeit jedoch nur ein Rückgang um 40 bis 45 Prozent zu erwarten. Der Verband sieht darin eine deutliche Lücke zwischen der gesetzlichen Vorgabe und der bisherigen Entwicklung.
Mit der Klage soll das Land verpflichtet werden, seine Klimaschutzplanung nachzubessern. Welche konkreten Maßnahmen der Senat vorlegen müsste, wäre Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.
Klimapolitik unter Druck
Die Auseinandersetzung erhöht den Druck auf den Bremer Senat, insbesondere bei Klimaschutzmaßnahmen in Bereichen wie Gebäuden und Verkehr zusätzliche Fortschritte zu erzielen. Die Grünen in der Bürgerschaft hatten nach Bekanntwerden der Klage bereits ein Sofortprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassung gefordert.
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